Als Schiedsrichter der Funktion enthoben. Die Schlichtungsstelle Mobilität gehört bald der Vergang

Als Schiedsrichter der Funktion enthoben. Die Schlichtungsstelle Mobilität gehört bald der Vergangenheit an

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Wenn der Urlaub durch ausgefallene Flüge, Verspätungen oder gravierende Servicemängel zum Alptraum wurde, war sie der Ausweg: die Schlichtungsstelle Mobilität. Hier konnten Passagiere nach dem Flug oder der Bahnreise mit ihren Beschwerden herantreten ohne gleich vor Gericht zu landen. Leider wird dieses Projekt zum 30. November diesen Jahres beendet und stellt vor allem frustrierte Fluggäste vor ein Problem. Der Grund: Die nachfolgende Einrichtung Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr hat es bisher nicht geschafft, die Airlines auf ihre Seite zu ziehen. Das Internetportal www.fluege.de erläutert die Zusammenhänge.



(firmenpresse) - Wenn der Urlaub durch ausgefallene Flüge, Verspätungen oder gravierende Servicemängel zum Alptraum wurde, war sie der Ausweg: die Schlichtungsstelle Mobilität. Hier konnten Passagiere nach dem Flug oder der Bahnreise mit ihren Beschwerden herantreten ohne gleich vor Gericht zu landen. Leider wird dieses Projekt zum 30. November diesen Jahres beendet und stellt vor allem frustrierte Fluggäste vor ein Problem. Der Grund: Die nachfolgende Einrichtung Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr hat es bisher nicht geschafft, die Airlines auf ihre Seite zu ziehen. Das Internetportal www.fluege.de erläutert die Zusammenhänge.

Als herber Rückschlag für die Fahrgastrechte wird das Ende der Schlichtungsstelle Mobilität vom Bundesvorsitzenden des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) Michael Gehrmann bezeichnet. Schließlich gäbe es bis dato keine Zusammenarbeit der alten und neuen Institution und damit auch keine Weiterbearbeitung der Fälle. Mittlerweile kann die Schlichtungsstelle Mobilität bis zu ihrer Schließung auch keine weiteren Beschwerden über Flüge und Bahnreisen mehr entgegennehmen.

Auch wenn längst nicht alle Fluggesellschaften im Trägerverein fungierten, konnten in der Schlichtungsstelle Mobilität zu etwa 70% Fluganfragen bearbeitet werden. Nur circa ein Drittel der durchschnittlich 13.000 Beschwerden pro Jahr bezog sich auf die Bahn. Dies lässt verständlicherweise große Zweifel an den Möglichkeiten der neuen Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr aufkommen. Die Airlines hingegen verweisen ihre Kunden auf das Luftfahrtbundesamt. Hier hätten die Fluggäste eine ebenso nützliche Anlaufstelle zur Abgabe ihrer Beschwerde.

Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/flugrecht/destination-gerichtssaal-schlichtungsstelle-mobilitaet-schliesst-zum-leidwesen-der-passagiere/4339.html


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Bereitgestellt von Benutzer: unisterpr
Datum: 11.09.2009 - 11:17 Uhr
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Freigabedatum: 11.09.2009

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