Befreiung von der gesetzlichen Sozialversicherung – Welcher Arbeitnehmerkreis bildet die Zielgruppe?
Die Befreiung von der gesetzlichen Sozialversicherung ist ein Thema, das nicht nur den Geldbeutel berührt, sondern auch – im Ernstfall – die Nerven. Genau das passiert täglich in Deutschland. Mitarbeitende Familienmitglieder oder Gesellschafter-Geschäftsführer merken leider erst viel zu spät, dass sie im Bedarfsfall von der gesetzlichen Sozialversicherung, obwohl sie Beiträge bezahlt haben, keine Leistung erhalten. Dieses Aufklärungsdefizit möchten Rechtsanwalt Markus Presch und Versicherungsmakler
Dipl.-Ing. Harald Haase, die sich unter dem Label "SV-frei" formiert haben, mit professioneller Beratung beheben.
Dipl.-Ing. Harald Haase, die sich unter dem Label "SV-frei" formiert haben, mit professioneller Beratung beheben.
Eine sv-rechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses empfiehlt sich nach Auffassung von SV-frei erfahrungsgemäß für folgenden Arbeitnehmerkreis:
mitarbeitende Familienangehörige/Lebenspartner,
Geschäftsführer-Gesellschafter,
Fremdgeschäftsführer, die Mitbestimmungsrechte besitzen,
Gesellschafter, die im Arbeitsprozess involviert sind mit besonderen Entscheidungsfreiräumen
Stellt SV-frei nur den Antrag oder führt sie diese Beurteilung selbst durch?
Nein, denn durchgeführt wird die Statusprüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Damit Sie diesen Weg nicht allein gehen müssen, empfiehlt es sich aber nach SV-frei, einen darin erfahrenen Versicherungsmakler und einen ebenfalls spezialisierten Rechtsanwalt als Beistand an Ihrer Seite zu haben. Diese Experten auf dem Gebiet der Sozialversicherungspflicht rund um Arbeitslosengeld, Kranken- und Rentenversicherung erkennen frühzeitig Probleme und helfen kompetent bei der Bewältigung dieser.
SV-frei gibt einen Ausblick auf den Mehrwert, den Ihnen die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bringt:
Zu den daraus resultierenden Vorteilen gehören unter anderem, keine unnötigen Beitragszahlungen, bessere Versorgungsleistungen durch private Versicherer – gerade im Bereich der Rentenversicherung – und Rückerstattungen von Beiträgen aus leistungsbezugsfreien Zeiträumen. Die sozialversicherungsrechtliche Prüfung schafft Rechtssicherheit. Das ist laut SV-frei ein ebenfalls wichtiger Punkt – gut abgesichert zu sein ist ein gutes Gefühl, das besonders Führungskräfte motiviert, die jeden Tag bei ihrer Tätigkeit erneut an Ihre Grenzen gehen müssen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
SV-frei sind der Rechtsanwalt Markus Presch und der Versicherungsmakler Dipl.-Ing. Harald Haase. Zusammen betreuen sie ihre Klienten in allem, das mit der Befreiung von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht zu tun hat.
Versicherungsmakler
Dipl.-Ing. Harald Haase
An den Neubauten 1
01936 Neukirch
Datum: 26.02.2015 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1178236
Anzahl Zeichen: 3010
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Harald Haase
Stadt:
Neukirch
Telefon: 035795 469 25
Kategorie:
Versicherungen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
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