NDR-Verwaltungsrat wählt Dr. Wolfgang Peiner zum Vorsitzenden
ID: 117917
NDR-Verwaltungsrat wählt Dr. Wolfgang Peiner zum Vorsitzenden
Dr. Wolfgang Peiner anlässlich seiner Wahl: "Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen hat der unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk im dualen Mediensystem eine wichtige stabilisierende Funktion. Das Privileg der Gebührenfinanzierung dient vor allem der Qualitätssicherung. Auf die Mittelverwendung insbesondere unter diesem Aspekt wird der Verwaltungsrat auch in Zukunft achten.?
NDR Intendant Lutz Marmor dankte dem bisherigen Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin für ihr Engagement in den zurückliegenden 15 Monaten ? so lange ist die Amtszeit nach den Bestimmungen des NDR-Staatsvertrags. "Der offene, konstruktive und faire Dialog ist in dieser Zeit prägend gewesen für die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des NDR. Ich bin sicher, dass dies auch unter dem neuen Vorstand so bleiben wird.?
Der NDR Verwaltungsrat überwacht laut NDR Staatsvertrag die Geschäftsführung des Intendanten; das Gremium übt die Finanz- und Managementkontrolle aus. Seine Zustimmung muss der Verwaltungsrat insbesondere bei wichtigen Personalangelegenheiten geben. Von seinen Aufgaben her ist der NDR Verwaltungsrat mit dem Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft vergleichbar.
NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
www.ndr.de
presse@ndr.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 11.09.2009 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 117917
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NDR-Verwaltungsrat wählt Dr. Wolfgang Peiner zum Vorsitzenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NDR (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).