Bundeswahlleiter spricht mit Instituten über 'Twitter-Problematik'
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Bundeswahlleiter spricht mit Instituten über "Twitter-Problematik"
Ein Schwerpunkt des Gesprächs war der Umgang mit den Ergebnissen von Wählernachbefragungen (sogenannte Exit polls). Roderich Egeler wies nochmals darauf hin, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls vor Schließung der Wahllokale nicht zulässig ist: "Vorabveröffentlichungen der Ergebnisse von Wählernachbefragungen - beispielsweise über Twitter - können in unzulässiger Weise die freie Entscheidung der Wählerinnen und Wähler beeinflussen". Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse von Exit polls stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die Wahlforschungsinstitute betonten, alle ihnen möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit Ergebnisse von Wählernachbefragungen nicht vor 18.00 Uhr in die Öffentlichkeit gelangen.
Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn
Telefon: (0611) 75-2317
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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Datum: 11.09.2009 - 20:48 Uhr
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