Ungeliebte Besucher ? Das Besichtigungsrecht des Vermieters

Ungeliebte Besucher ? Das Besichtigungsrecht des Vermieters

ID: 1180480

Ungeliebte Besucher - Das Besichtigungsrecht des Vermieters



(pressrelations) -
- Die bayerische Rauchwarnmelderpflicht macht eine Besichtigung unumgänglich

Die Besichtigung der Mietwohnung durch den Vermieter ist ein sensibles Thema. Immer wieder kommt es zum Streit, ob der Vermieter überhaupt in die Wohnung darf. Durch die ab Ende 2017 vorgeschriebene Rauchwarnmelderpflicht für die rund 6,2 Mio. bayerischen Wohnungen und Häuser gewinnt das Thema Besichtigungsrecht an Aktualität. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) gibt einen Überblick über die aktuelle Mietrechtsprechung und Anlässe für Wohnungsbegehungen.

Im Juni 2014 sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VII ZR 289/13) für Aufsehen. Das Gericht erklärte eine fristlose Kündigung gegen einen Mieter, der seinen Vermieter aus der Wohnung getragen hatte für unwirksam. Die Kündigung sei nicht gültig, da der Vermieter gegen den Willen des Mieters und ohne Anlass Räume in Augenschein genommen hatte, urteilte das Gericht. Streitigkeiten rund um das Besuchsrecht sind nicht immer so spektakulär, aber der Fall zeigt das Spannungsverhältnis zwischen dem Ruhebedürfnis des Mieters und dem Besichtigungsrecht des Vermieters.

Grundlage des Urteils ist der Grundsatz, dass es für den Vermieter kein Recht zur regelmäßigen Wohnungsbesichtigung gibt. Denn gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 Grundgesetz hat der Mieter das Recht, in den Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden. Dieses Recht ist verletzt, wenn der Vermieter die Räume insgesamt untersucht, ohne dass dazu ein konkreter Anlass besteht. Deshalb blitzte auch ein Vermieter, der regelmäßig bauliche Mängel kontrollieren wollte und vom Mieter nicht in die Wohnung gelassen wurde, mit seiner Kündigung vor dem Amtsgericht Stuttgart ab (AZ: 6 C 1267 /14). Dem Gericht fehlte der begründete Anlass für die Wohnungskontrolle.

"Ein begründeter Anlass könnte die Vorbereitung von Instandhaltungsmaßnahmen, das Ablesen von Messgeräten oder die Installation von Rauchwarnmeldern sein", erklärt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Ein Recht auf Besichtigung gebe es auch im Fall der Nachvermietung bei Kündigung oder beim Verkauf der Wohnung.



Bei der Umsetzung der zum 31.12.2017 vorgeschriebenen Rauchwarnmelderpflicht für Bestandswohnungen rechnet der VdW Bayern mit zahlreichen Verweigerern. Allein die Mitglieder des Verbandes verwalten rund 520.000 Wohnungen. In diesem Fall ist die Rechtslage jedoch eindeutig. Laut Bayerischer Bauordnung sind die Eigentümer für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Und auch wenn die Mieter bereits Rauchwarnmelder installiert haben, sollten sich die Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung und Betriebsbereitschaft überzeugen, teilt das bayerische Innenministerium mit.

Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse.
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 2.622

Im VdW Bayern sind 458 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 333 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 520.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.


Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München

Tel.: (089) 29 00 20-305

E-Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de
URL: www.vdwbayern.de

ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München

Tel.: (089) 67 91 72-0

E-Mail: info@commendo.de
URL: www.commendo.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München

Tel.: (089) 29 00 20-305

E-Mail: tobias.straubinger(at)vdwbayern.de
URL: www.vdwbayern.de

ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation GmbH
Dr. Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München

Tel.: (089) 67 91 72-0

E-Mail: info(at)commendo.de
URL: www.commendo.de



drucken  als PDF  Mauerwerk systematisch planen Ein natürlicher Look für Grünpflanzen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.03.2015 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1180480
Anzahl Zeichen: 4140

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 390 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ungeliebte Besucher ? Das Besichtigungsrecht des Vermieters"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VdW Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bayerische Wohnungswirtschaft: Langer Weg zur neuen Wohnung ...
Bessere Bedingungen für den Wohnungsneubau notwendig Die bayerische Wohnungswirtschaft blickt auf ein turbulentes Jahr zurück. "Der Druck auf unsere Mitgliedsunternehmen war lange nicht mehr so groß", sagt VdW Bayern Verbandsdirektor Xaver Kroner. Um die Unterbringung von anerkannten

Kinderlärm ist Zukunftsmusik ...
Wichtige Mietrechtsurteile zum Weltkindertag am 20. September Parkende Buggys im Treppenhaus, nächtliches Babygeschrei und spielende Kinder im Innenhof, für manche Menschen ist das ein Ärgernis. Besonders in Mehrfamilienhäusern gibt es häufig Streit zwischen Kinderlosen und Familien. Nicht

Bayerische Wohnungswirtschaft sieht dringenden Handlungsbedarf für mehr bezahlbare Wohnungen ...
Politische Rahmenbedingungen müssen verbessert werden Der Zustrom von Menschen nach Deutschland hält unvermindert an. Bis Ende Juli 2015 sind 47.767 neue Asylbewerber nach Bayern gekommen. Die Wohnungswirtschaft engagiert sich auf Grundlage ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung


Weitere Mitteilungen von VdW Bayern


Mauerwerk systematisch planen ...
Leichtbeton-Elemente ideal kombinieren: Möglich macht das der System-Baukasten von KLB-Klimaleichtblock (Andernach). Die aktualisierte Broschüre "Der Luxus des Zuhausebleibens" stellt nun die einzelnen Leichtbeton-Erzeugnisse vor und präzisiert ihre Einsatzmöglichkeiten. Aus natürlich

Bloombux® ? wie blühender Buchsbaum ...
Keine Frage: In hiesigen Gärten ist der Buchsbaum ein nahezu unverzichtbares Gestaltungselement. Er dient als klassische Beeteinfassung, dichte Hecke oder attraktives Solitärgehölz und bereitet mit seinem immergrünen Laub das ganze Jahr über Freude. Damit lässt sich der Alleskönner eigentlich

Waschmaschinen Ersatzteile und Zubehör für AEG, Bosch, Siemens, Miele, Elektra Bregenz, Neff, Gorenje, Indesit ...
Finden Sie in unserem Onlineshop Waschmaschinen Ersatzteile jeder Art und aller Marken. Sie können diese einfach bestellen und bekommen sie direkt ins Haus geliefert. Entdecken Sie hier Zubehör und Ersatzteile für Miele Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und weitere kleine Helferlein

Plenera-Terrassendielen - auch in der Schweiz extrem beliebt ...
Die Schweizer sind nicht umsonst bekannt für die Liebe zu hochwertigen und qualtitiv herausragenden Produkten. Wenn etwas wie ein "Schweizer Uhrwerk" läuft, bedeutet das, dass man sich auch nach Jahren noch auf die Qualität verlassen kann. Auch bei der Wahl vom Boden-Belag für Terras


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z