IVG Euroselect 14: erneuter Prozesserfolg der Kanzlei Nittel
Nach den Feststellungen des Landgerichts hat die Commerzbank AG ihren Kunden nicht objektgerecht beraten. Die Bank hätte in der Beratung all diejenigen Eigenschaften und Risiken ansprechen müssen, die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung hatten. Hierzu hätte es auch gehört, so das Landgericht, über das mit der Anlage in den IVG Euroselect 14 verbundene Verlustrisiko aufzuklären. Fachanwalt Mathias Nittel, der den Kläger vertreten hat: "Der Berater hat sehr anschaulich darauf verwiesen, dass er selbst keine nennenswerten Risiken bei dem Fonds gesehen hat. Insbesondere hat er das Risiko, dass der Anleger sein Kapital verlieren könne, nach eigenem Bekunden nicht gesehen." Für das Landgericht reichte diese Pflichtverletzung aus, um dem Kläger den beantragten Schadenersatz zuzusprechen.
Für Anwalt Nittel, der in zahlreichen Prozessverfahren geschädigte Fondsanleger auch gegen die Commerzbank AG vertritt, ist dieser erneute Prozesserfolg der Beleg dafür, dass Anleger des gescheiterten IVG-Fond gute Chancen haben, Schadenersatz gegen die beratende Bank durchzusetzen. Mann muss aber sehen, das jeder Fall anders gelagert ist und unterschiedliche Ansatzpunkte zur Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger bietet: "Bei Anlegerklagen wegen fehlerhafter Beratung gibt es kein Patentrezept. Es kommt immer darauf an, den jeweiligen Einzelfall exakt zu prüfen."
Mehr Informationen zu IVG Euroselect 14:
https://nittel.co/kanzlei/aktuell/ivg-euroselect-vierzehn-gmbh-co-kg-the-gherkin-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falschberatung.html
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Datum: 05.03.2015 - 08:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1181620
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.03.2015
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