Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger: Entlastung für Mittelstand
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Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger: Entlastung für Mittelstand
"Es hat für mich höchste Priorität, die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland zu verbessern. Die anstehenden Preissenkungen für die Offenlegung von Jahresabschlüssen sind dabei zwar nur ein kleiner Baustein. Insgesamt stimmt aber die Marschrichtung, in die auch andere Projekte - zum Beispiel das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - gingen: Erleichterung und Einsparungen für die Unternehmen durch wirkliche Entbürokratisierung", begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Preissenkungen.
Unternehmen in Deutschland sind seit Anfang 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Internet offenzulegen. Sie müssen diese zur Veröffentlichung zentral beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln einreichen. Dies betrifft alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH stellt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz die Publikationsplattform des elektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) zur Verfügung.
Die Unterlagen müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden, nur für eine Übergangszeit bis Ende 2009 ist die Papierform noch gestattet. Da der Bearbeitungsaufwand je nach geliefertem Datenformat unterschiedlich ist, hängt die Höhe des Entgelts für die Veröffentlichung vom Anlieferungsformat ab. Etwa 80 % aller Unternehmen nutzen bereits das kostengünstige Standardformat XML/XBRL. Durch die Preissenkungen wird die Offenlegung des Jahresabschlusses für die weitaus meisten der kleinen und mittelgroßen offenlegungspflichtigen Gesellschaften deutlich günstiger.
Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft arbeitet fortwährend und mit Erfolg an der Optimierung ihrer Betriebsabläufe. Die sich hieraus ergeben Spielräume ermöglichten bereits im letzten Jahr eine Senkung der Entgelte im elektronischen Bundesanzeiger um durchschnittlich 30 %. Erneute Einsparungen werden mit den nun anstehenden Preissenkungen an die Unternehmen weitergegeben.
Zum Hintergrund:
Zum 1. Januar 2007 ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.deein elektronisches Unternehmensregister eingerichtet. Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z.B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit. Die Offenlegung soll alle Interessierten in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu verschaffen. Das ist vor allem dort erforderlich, wo den Gläubigern grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Der Medienwechsel von Papier zur Elektronik entlastet die Unternehmen von vermeidbaren Kosten und erhöht die Transparenz in der Rechnungslegung, während die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet wurden. Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Publizitätspflichten und sorgt für echte Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und -veröffentlichung.
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bmj.de/ehug.
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Datum: 14.09.2009 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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