Lucke: Nationale Opt-out-Klauseln bei Schiedsgerichten
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nationale Opt-out-Klauseln für die im TTIP-Abkommen vorgesehenen
Schiedsgerichte vor. Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung brachte
er einen entsprechenden Änderungsantrag zur Vorlage des
sozialdemokratischen Berichterstatters ein. "Die EU ist ohnehin nur
zuständig für Handel, nicht aber für Investitionsabkommen. Es ist
daher Sache der Mitgliedsstaaten, über die Einführung von
Schiedsgerichten im Rahmen der Konfliktsschlichtung zwischen
Investoren und Staaten zu entscheiden. Deshalb sollte jeder Staat
zumindest die Möglichkeit haben, über eine Opt-out-Klausel die
Anwendung von Schiedsgerichtsverfahren für sein Territorium zu
verhindern. Schiedsgerichte sollte es nur da geben, wo man sie auch
will."
Lucke wies darauf hin, dass die Schiedsgerichtsverfahren zwischen
Investoren und Regierungen in der EU sehr kontrovers eingeschätzt
werden. "Manchen Staaten ist das sehr wichtig. Andere, wie z. B.
Irland, haben noch nie auch nur ein einziges Investitionsabkommen mit
Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen. Wenn wir Subsidiarität ernst
nehmen, dann sollten wir die Staaten selbst entscheiden lassen.
Gerade das Beispiel Irlands zeigt, dass große Investitionen auch aus
den USA angeworben werden können, ohne dass Schiedsgerichtsverfahren
vereinbart werden."
"Die Bundesrepublik Deutschland hat mit über 120
Entwicklungsländern bereits Schiedsgerichtsvereinbarungen in
Investitionsabkommen geschlossen. Das ist gut und richtig, soweit es
dem Schutz deutscher Investitionen in Staaten dient, in denen es
korrupte Richter und ungenügenden Rechtsschutz gibt. Aber für
Investitionen in Deutschland führt dies zu einer sehr großen
Intransparenz, zu einer Einschränkung der deutschen Gerichtsbarkeit
und zu Ungleichbehandlungen zwischen deutschen und ausländischen
Investoren. Ich schlage deshalb vor, dass jeder Staat, der die
Opt-Out-Klausel im TTIP nutzt, in einem Anhang zum Abkommen seine
Form des Investitionsschutzes darlegen kann. So kann sich der Staat
etwa zu anderen Formen der Streitschlichtung verpflichten, z. B. im
Rahmen der Welthandelsorganisation oder zu Schlichtungen vor einem
aus unabhängigen Richtern bestehenden internationalen Gerichtshof.
Der Staat kann sich aber auch einfach darauf beschränken, auf die
eigenen Gesetze zum Schutz von Investitionen, Eigentum und Gewinnen
zu verweisen."
"Letztlich wollen wir doch, dass Staaten im Wettbewerb zueinander
stehen und der bessere sich durchsetzt. Da Investitionen
Arbeitsplätze bedeuten, hat jeder Staat einen Anreiz, ausländische
Investoren zuverlässig vor willkürlichen Enteignungen zu schützen.
Wie die Staaten das tun, sollte ihnen selbst überlassen bleiben. Das
gilt für die EU genauso wie für amerikanische Bundesstaaten.", sagte
Lucke. "Wichtig ist, dass wir freien Handel und zugleich die freie
Entscheidung über die eigenen Gesetze haben. Mit meinem Vorschlag
erreichen wir beides." Lucke appellierte an CDU und SPD, sich diesem
Vorschlag nicht zu verschließen. Mit energischen Worten forderte er
überdies, dass die die Kommission endlich den Verhandlungsstand zum
TTIP öffentlich mache und "mit ihrer Geheimniskrämerei" aufhöre.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370
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Datum: 06.03.2015 - 16:56 Uhr
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