Steuererklärung vom Steuerberater: Vorteile für den Mandanten
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Sie ist jedes Jahr für die Steuerzahler eine Herausforderung: Die Steuererklärung. Sie ist bei den meisten unbeliebt.
Entlastung und Kompetenz
Den 31. Mai müssen sich alle Steuerzahler merken, denn an diesem Tag ist der letzte Abgabetermin für die Übergabe der Steuererklärung an das Finanzamt. Hierzu sind diejenigen verpflichtet, die eine Steuerklärung abgeben müssen. Diese Frist gilt allerdings nur für die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen. Diejenigen, die ihre Steuererklärung einem Steuerberater überlassen, genießen direkt den Vorteil der Fristverlängerung. Es gilt nämlich: Fertigt ein Steuerberater die Steuererklärung für seinen Mandanten, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember und die Steuererklärung für 2014 muss erst am 31. Dezember 2015 vorliegen. Neben der verlängerten Frist gibt es noch weitere Vorteile: Ein Steuerberater schafft für den Mandanten Entlastung, denn dieser muss nichts tun, außer ihm die notwendigen Unterlagen und Belege zukommen zu lassen. Ein weiteres Plus ist die Sicherheit, die der Mandant durch die Kompetenz seines Steuerberaters gewinnt. Er ist im Steuerrecht versiert und kann sein Wissen optimal in die Erstellung der Steuererklärung einfließen lassen. Damit schöpft er sämtliche Vorteile, die möglich sind, für den Mandanten aus.
Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.
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O4 5, 68161 Mannheim
Datum: 10.03.2015 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
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Mannheim
Telefon: 0621 10069
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
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