Programmänderung jederzeit möglich?

Programmänderung jederzeit möglich?

ID: 1184208

(PresseBox) - In vielen Veranstalter-AGB findet sich die Klausel: ?Der Veranstalter ist berechtigt, Abläufe des Programms zu ändern?. Ist eine solche Klausel wirksam? Der Veranstalter hat mit dem Besucher einen Vertrag geschlossen, beide schulden nun dem anderen bestimmte Leistungen:
?Leistung des Besuchers: Er muss dem Veranstalter den Eintrittspreis zahlen (sofern Eintritt verlangt wird)
?Leistung des Veranstalters: Er muss dem Besucher die versprochene Show liefern.
Verspricht der Veranstalter z.B. den Auftritt des Künstlers A, dann muss er auch A liefern.
Kann er das nicht (z.B. weil A krank ist), dann kann er zwar den Künstler B präsentieren ? der Besucher kann das aber ablehnen und stattdessen sein Eintrittsgeld zurückverlangen (siehe § 812 Abs. 1 BGB).
Übrigens: Kommt es innerhalb der vom Veranstalter gebuchten Band zum Zerwürfnis und will/kann die Band nun nicht mehr auftreten, fällt das in den Risikobereich des Veranstalters. Er kann nun seine Leistung ?Showauftritt der Band? nicht erbringen, damit muss auch der Besucher nicht Eintritt bezahlen.
Ist für die Veranstaltung und den Besucher aber egal, welcher Künstler auftritt, dann kann der Veranstalter den Künstler auch beliebig austauschen ? solange die Veranstaltung als solche nicht wesentlich verändert wird.
Beispiel: Auf einem Konzert eines großen Orchesters wird der Musiker ganz hinten links ausgetauscht, der ohnehin niemandem aufgefallen wäre.
Anderes Beispiel: Auf einem Festival treten 30 Bands auf. Eine Vorgruppe fällt aus. Nun könnte allenfalls ein Besucher, der nachweisen kann, ausgerechnet wegen dieser Band das Ticket gekauft zu haben, den Eintrittspreis (zumindest teilweise) erstattet verlangen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)



Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Filter-Revolution ist online: KraftFilter ReSWiM GmbH geht mit neuer Internetseite an den Start Hunderte Tierschützer werden vor Deutschlands einzigem Schweinehochhaus demonstrieren
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.03.2015 - 16:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1184208
Anzahl Zeichen: 2607

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 497 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Programmänderung jederzeit möglich?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z