VKU nimmt Stellung zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung / Hochwertige Verwertung von Gewerbeabfä

VKU nimmt Stellung zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung / Hochwertige Verwertung von Gewerbeabfällen muss ausgebaut werden

ID: 1185809
(ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute
seine Stellungnahme zur Neufassung der Gewerbeabfallverordnung dem
Bundesumweltministerium zugeleitet. Durch die Novelle soll die
Trennung von gewerblichen Abfällen und von Bau- und Abbruchabfällen
sowie die hochwertige Verwertung gestärkt werden. Außerdem sollen die
Verordnungsbestimmungen stärker an der neuen Abfallhierarchie
ausgerichtet werden, die dem Recycling Vorrang vor anderen
Verwertungsarten einräumt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck
hierzu: "Das, was die privaten Haushalte in Deutschland seit vielen
Jahren erfolgreich praktizieren, ist für viele Gewerbebetriebe leider
noch ein Fremdwort: Die Trennung und das Recycling ihrer Abfälle. Es
ist daher sehr zu begrüßen, dass sich das Umweltministerium nun mit
der Novelle der Gewerbeabfallverordnung des Themas annimmt."

Grundsätzlich sollen nach dem vorgelegten Entwurf die Betriebe
Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle trennen. "Es
muss aber in der Verordnung noch stärker herausgestellt werden, dass
von dieser Trennpflicht nur im Ausnahmefall abgewichen werden darf.
Und ebenso klar muss sein, dass in einem Verwertungsgemisch keine
Bioabfälle und sonstigen Störstoffe enthalten sein dürfen, da diese
eine hochwertige Verwertung ausschließen und zwingend getrennt
gehalten werden müssen."

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt die
Beibehaltung der praxisnahen Kleinmengenregelung, nach der geringe
Gewerbeabfallmengen auch gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Ebenso wird die Beibehaltung der kommunalen
Pflichtrestmülltonne begrüßt, die grundsätzlich jeder Betrieb nutzen
muss. Reck: "Auch die Gewerbebetriebe nutzen in vielfältiger Weise
die Angebote der kommunalen Entsorgungsunternehmen. Es ist daher
angemessen, dass sie über die Nutzung einer kommunalen Restmülltonne


auch an den Vorhaltekosten der öffentlichen Abfallentsorgung
beteiligt werden können. Außerdem gibt es keine Gewerbebetriebe, in
denen nicht auch Restmüll anfällt."

Der VKU wird seine Position zur Novelle der
Gewerbeabfallverordnung auch bei der Anhörung in Bonn am 24. März
einbringen, das parlamentarische Verfahren soll im zweiten Halbjahr
2015 folgen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500
Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit
65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union erreicht.



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Datum: 13.03.2015 - 10:06 Uhr
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