Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichtes
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gemeinsam: den Zwang. Frauen werden in beiden Fällen gezwungen, etwas
zu tun, was sie nicht wollen, einen Teil Ihrer Identität zu
verleugnen - hier den religiösen und dort den laizistischen. Beides
ist einer freiheitlichen Gesellschaft nicht würdig. (...) Der erste
Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem aktuellen Urteil
über angestellte Lehrerinnen eine andere Antwort gegeben. Eine
weitere gab der zweite Senat 2003 in seinem Urteil über beamtete
Lehrerinnen. Damals wurde ein generelles Kopftuchverbot zugelassen,
nun wurde es an Bedingungen geknüpft. Ist der Schulfrieden gestört,
darf verboten werden, heißt es jetzt. Damit allerdings wird der
Konflikt wieder genau dorthin getragen, wo er durch
höchstrichterliche Entscheidung befriedet werden sollte: an die
Schulen.
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Datum: 13.03.2015 - 16:46 Uhr
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