Südwest Presse: KOMMENTAR · KOPFTUCHVERBOT
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Auch wenn die Karlsruher Kopftuch-Entscheidung - anders als 2003 -
nicht auf einem Fall in Baden-Württemberg beruht, ist der Beschluss
eine späte Genugtuung für die Lehrerin Fereshta Ludin. Mit ihr fing
die ganze Debatte vor mehr als 15 Jahren an. Sie hatte ihren Kampf um
das Kopftuch gegen das Land Baden-Württemberg durch alle Instanzen
durchgefochten. Und auf ihrer juristischen Niederlage von damals
gründen die gesetzlichen Kopftuchverbote in mehreren Bundesländern.
Nun haben die Richter die grundgesetzlich garantierte
Religionsfreiheit über "abstrakte Gefahren" gestellt, die - rein
theoretisch - von einem Kopftuch im Unterricht ausgehen können. Das
ist das richtige Signal aus Karlsruhe nach dem schwammigen
Vorgängerurteil. Denn die bisherigen Pauschal-Verbote zementieren
eine Ungleichbehandlung und laufen damit der Integration von Muslimen
zuwider. Das gilt gerade auch für die baden-württembergische
Regelung, die christliche Symbole vom Verbot ausnimmt und damit -
ganz gezielt - privilegiert. Wie soll so der Islam zu Deutschland
gehören? Im Einzelfall ist das Kopftuch nicht nur ein religiöses oder
durch Traditionen begründetes Symbol, sondern kann eine politische
Botschaft enthalten, die im Unterricht nichts zu suchen hat. Dies
gilt es künftig jeweils vor Ort zu prüfen. Das können nur die Schulen
selbst tun. Hierfür müssen die Gesetzgeber die Grundlage schaffen.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 13.03.2015 - 18:39 Uhr
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