BGH: Keine Aufklärungspflicht über negativen Marktwert eines Swap-Vertrags
In einer Entscheidung vom 20.01.2015 kommt der Bundesgerichtshof (BGH) zu dem Ergebnis, dass eine beratende vertragsfremde Bank einen Anleger nicht über einen anfänglichen negativen Marktwert eines Sw
Der Kläger, der bereits Erfahrungen mit Swap-Geschäften hatte, verlangte von der beklagten Bank Rückzahlung. Er wollte einen Währungsswap-Vertrag abschließen und gab selbst ein Währungspaar vor. Ihm wurde von seinem Kundenberater und einem auf Finanztermingeschäfte spezialisierten Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft der Beklagten ein Vertrag mit der Landesbank empfohlen und im Vorfeld der Beratung eine Präsentation zugeschickt. Der Kläger ordnete sich selbst als "spekulativ" ein.
Zwischen dem Kläger und der Landesbank wurden später ein Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte und der gewünschte Währungsswap-Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Das Fremdwährungskonto verpfändete der Kläger zur Sicherheit an die Beklagte. Auf dieses gingen die Zinsen der Landesbank ein. Auch wurde zwischen den Parteien ein Avalkredit-Rahmenvertrag geschlossen, der für den Währungsswap-Vertrag als "Risikolinie" genutzt werden sollte.
Der Barwert entwickelte sich jedoch nicht im Sinne des Klägers, sodass dieser den gewährten Kredit überschritt. Die Beklagte forderte den Kläger zur Barunterlegung auf; dem kam der Kläger nicht nach. Daraufhin stellte die Beklagte den Währungsswap-Vertrag glatt, verpfändete das Fremdwährungskonto und belastete ein anderes Konto des Klägers.
Die Klage blieb sowohl in den Vorinstanzen als auch vor dem BGH erfolglos. Der BGH vertritt die Auffassung, die Beklagte habe den Kläger nicht über den negativen Marktwert des Swap-Vertrages aufklären müssen, da dieser für den künftigen Erfolg oder Misserfolg nicht entscheidend sei. Der Marktwert stellte lediglich den bei Glattstellung realisierbaren Wert dar. Demzufolge kann die Beratung durchaus objektgerecht sein.
Zudem besteht laut BGH kein schwerwiegender Interessenkonflikt der beratenden Bank, da diese nicht Vertragspartner des Klägers ist. Außerdem sei der Kläger auch anlegergerecht beraten worden, indem seine persönlichen Verhältnisse ermittelt und berücksichtigt wurden.
Im Rahmen einer Anlageberatung muss der Berater den potenziellen Kunden anleger- und objektgerecht beraten. Er muss ihm alle für die Anlageentscheidung relevanten Informationen vermitteln, insbesondere Rücksicht auf die persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen des potenziellen Kunden nehmen. Bei Beratungsfehlern kommen Schadenersatzansprüche in Betracht.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
swap
kredit
darlehen
anlage
wirtschaft-und-konjunktur
anlegerschutz
geld-und-boerse
verbraucher
verbraucherschutzrechtsanwalt
anwalt
bankrecht
kapitalmarktrecht
rechtsanwaelte
koblenz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.
An den Standorten Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz beraten wir unsere Mandanten in erster Linie in wirtschaftsrechtlichen Aspekten, die sich vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Steuerrecht erstrecken. Hierbei liegt unser Augenmerk nicht auf der oft verkürzten Lösung einzelner Probleme, sondern wir verstehen uns als juristische Begleiter unserer Mandanten, die auch den interdisziplinären Überblick behalten.
Ob beratend, planend, gestaltend oder vor Gericht:
Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten dort ein, wo wir gebraucht werden.
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Datum: 16.03.2015 - 18:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1186810
Anzahl Zeichen: 2898
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Nöthe
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 (0) 228 52279640
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 842 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Keine Aufklärungspflicht über negativen Marktwert eines Swap-Vertrags"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt insoweit aus: Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ? ein Verbraucher ? mit der beklagten Bank im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und diesen bis zum Jahr 2009 vollständig zurückgeführt. Vier Ja
BAG: Keine Kürzung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus: Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Sa
Bausparkassen kündigen Bausparverträge ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt hierzu aus: Hintergrund dieser Kündigungen ist das aktuelle Zinsniveau. Denn mittlerweile wird es für die Bausparkassen zum Problem, da immer weniger Bausparer tatsächlich noch das aus heutiger Sicht hochverzin
Weitere Mitteilungen von NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Saarbrücken ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Das Halsgericht zu Schöneck ? neues Buch diskutiert die Hintergründe eines skandalösen Prozesses ...
Durfte eine erst 13-jährige vermeintliche Brandstifterin zum Tode verurteilt werden? Im Jahre 1697 brannte im vogtländischen Ackerbürgerstädtchen Schöneck ein Haus samt Scheune ab. Mehrere Zeugen beobachteten, wie Marie, ein Kindermädchen, in Panik aus dem brennenden Gebäude rannte. Ihre
Wohin mit Elektroschrott? - Entsorgung alter Lithium-Batterien und Akkus ...
Lithium-Batterien stecken in leistungsstarken, wiederaufladbaren Geräten: in Notebooks, MP3-Playern, Mobiltelefonen, Bohrmaschinen, Akkuschraubern, Rasenmähern, Elektrofahrrädern u.v.m.. Sind die Hochenergiebatterien oder gar das ganze Gerät altersschwach geworden, müssen sie richtig entsorgt w
Weltverbrauchertag am 15. März – Versicherungscheck durchführen ...
13.03.2015. Seit 1983 findet jährlich am 15. März der Weltverbrauchertag statt. Verbraucherorganisationen weisen an diesem Tag auf die Rechte der Verbraucher hin. „Jeder sollte den jährlichen Weltverbrauchertag als Anlass nehmen, durch einen Versicherungscheck existenzielle Versicherungslücken




