SWR-Rundfunkrat verabschiedet Redaktionsstatut
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in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 20. März 2015) in Stuttgart dem
neuen Redaktionsstatut zugestimmt. SWR-Intendant Peter Boudgoust
hatte zuvor das Statut aufgestellt und dem Gremium vorgelegt. Die
Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten mit dem
SWR-Staatsvertrag, der zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten war, dem
Intendanten diese Aufgabe übertragen. Das Redaktionsstatut gilt für
alle Programmbeschäftigten. Es regelt deren Mitwirkungsrecht in
Programmangelegenheiten. Darüber hinaus schafft das Redaktionsstatut
Instrumente und Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen
Programmbeschäftigten und deren Vorgesetzten in programmlichen
Angelegenheiten.
SWR-Intendant Peter Boudgoust: "Unabhängig vom Redaktionsstatut
gibt es ja schon bisher klare Spielregeln zwischen Mitarbeitenden und
Vorgesetzten im SWR. Das jetzt verabschiedete Redaktionsstatut
konkretisiert diese Regeln und schafft ein alltagspraktisches Gerüst,
sollte es zu Konfliktfällen kommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Personalrat und die Beauftragte für Chancengleichheit waren bei
der Erarbeitung des Statuts eingebunden, ein Beleg für das
konstruktive Miteinander im SWR.
Margit Rupp, erste stellvertretende Vorsitzende des Rundfunkrats,
sagte: "Wir haben die Entwicklung des Redaktionsstatuts von Anfang an
begleitet. Es hat mich beeindruckt, wie selbstverständlich und offen
die Mitarbeitenden des SWR das Statut erarbeitet haben. Ich werte
dies als Indiz der bestehenden und sich weiter entwickelnden
Transparenz im Sender."
Termine, Tagesordnungen und weitere Sitzungsunterlagen und
Informationen zu öffentlichen Gremiensitzungen finden Sie unter
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Wolfgang Utz, Tel. 0711 929-11030, wolfgang.utz@swr.de
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Datum: 20.03.2015 - 13:16 Uhr
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