Europäisches Patentamt bestätigt Megaloc-Patent
Das Europäische Patentamt hat erneut ein Patent der Megaloc-Familie uneingeschränkt bestätigt.
Das megaloc-Verlegeprinzip: Ansetzen, Einrasten, fertig...(firmenpresse) - Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts in München hat am Freitag, 21. November 2014, das Classen-Fold-Down-Patent EP 1 669 512 zur vertikalen Verriegelung von Fußbodenelementen mit einem separaten Sperrelement uneingeschränkt aufrechterhalten. Die von den Einsprechenden gestellten Anträge auf Widerruf des Patents wurden zurückgewiesen.
Das Europäische Patentamt hatte das von Akzenta Paneele und Profile GmbH, einer Tochtergesellschaft der Classen-Gruppe, am 4. Juli 2002 angemeldete Patent zur vertikalen Verriegelung von Fußbodenpanelen, bei dem ein zusätzliches Sperrelement die stirnseitige Verriegelung durch einfaches Herabschwenken eines Panels mit jeweils anderen ermöglicht, am 20. April2011 erteilt. Das Patent ist eine Teilanmeldung zu Classens Patentfamilie Megaloc, die auf dem Stammpatent EP 1 415 056 beruht.
Ende Februar 2012 hatte die Spanolux N.V. div. Balterio, Sint-Baafs-Vijve (Belgien), gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt und einen Antrag auf vollständigen Widerruf gestellt.
Die Einspruchsabteilung des Europäische Patentamtes folgte in der mündlichen Verhandlung am Freitag, 21. November 2014, der Argumentation der Patentinhaberin und wies die von den Einsprechenden gestellten Anträge vollumfänglich ab. Den Einsprechenden steht nunmehr die Möglichkeit zu, Beschwerde gegen diese Entscheidung einzureichen.
Die Classen-Gruppe begrüßt die Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes. Den von der Einsprechenden vorgetragenen Argumente, die zur Erteilung eines Patents notwendigen Voraussetzungen der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit lägen nicht vor, sowie dass das Patent unzulässig gegenüber dem Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung erweitert sei, hat sich Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes nicht angeschlossen. Das Patent wurde somit in der erteilten Fassung ohne jedwede Änderung aufrechterhalten.
Die Classen-Gruppe sieht sich damit in ihrer Position als führendem Erfinder vertikaler Verriegelungssysteme für Fußbodenpaneele, die gemeinhin als "Fold-Down-Verlegesysteme" bezeichnet werden, erneut bestätigt. Schon das diesem Patent zugrunde liegende Stammpatent EP 1 415 056 war mit einer im September 2007 ergangenen rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Patentamtes vollumfänglich ohne jedwede Einschränkung bestätigt worden.
Produkte, die vom Schutzumfang der Megaloc-Patentfamilie Gebrauch machen, werden nicht nur von Classen selbst sondern von vielen Lizenznehmern weltweit erfolgreich produziert und vermarktet. Diese einfache Form der Verlegung von Fußbodenpaneelen mit einem Einwinkeln des Verriegelungsprofils auf der Längsseite und einem bloßen Herabschwenken zur vollständigen Verriegelung der Stirnseiten der Paneele hat sich damit zu einem neuen Standard für alle Arten von schwimmend verlegbaren Fußbodenbelägen entwickelt, somit für Laminatprodukte, Fertig- oder Massivholzparkett und zudem auch für die nun in den Fokus rückenden Designbodenbeläge.
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Datum: 24.03.2015 - 18:30 Uhr
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