Neuregelung zur Freigabe von Verschlusssachen des Bundes beschlossen

Neuregelung zur Freigabe von Verschlusssachen des Bundes beschlossen

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Neuregelung zur Freigabe von Verschlusssachen des Bundes beschlossen



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Auf Initiative von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble und in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, hat die Bundesregierung heute die Neuregelung zur Freigabe von Verschlusssachen durch das Bundesministerium des Innern beschlossen.

Der Beschluss sieht vor, aus Geheimschutzgründen bislang nicht zugängliche Akten, sogenannte Verschlusssachen, innerhalb bestimmter Fristen in großem Umfang freizugeben.

In einem ersten Schritt sollen die Akten der Jahre 1949 bis 1959 bis zum 1.1.2013 freigegeben werden.
Die nachfolgende Jahrgänge 1960 bis 1994 sollen schrittweise bis zum Jahr 2025 geöffnet werden (drei Jahrgänge pro Kalenderjahr).
Für Verschlusssachen, die ab 1995 erstellt wurden, gilt eine 30-Jahres-Frist.

Mit der bis zum Jahresende umzusetzenden Neuregelung wird ein sowohl systematisches als auch für die Bundesbehörden handhabbares Verfahren zur Öffnung von Verschlusssachen eingeführt.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Historiker und Journalisten, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, können künftig deutlich umfassender Zeugnisse unserer politischen Geschichte nutzen. Die Neuregelung folgt dem Grundsatz weitestmöglicher Transparenz und trifft einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlichem Zugang und notwendiger Geheimhaltung."

Einen Katalog von Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de.

Verantwortlich: Stefan Paris
Redaktion: Markus Beyer, Gabriele Hermani, Dr. Christoph Hübner, Alexandra Pietsch


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Datum: 16.09.2009 - 21:18 Uhr
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