Rechtsstaatprinzipien beim Kampf gegen Terror beachten

Rechtsstaatprinzipien beim Kampf gegen Terror beachten

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Rechtsstaatprinzipien beim Kampf gegen Terror beachten



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Zur Toetung von al-Qaida-Terroristen durch US-Kraefte in Somalia erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Walter Kolbow:

Der Angriff eines US-Spezialkommandos auf mutmassliche al Qaida-Terroristen in Somalia wirft erneut ein Schlaglicht auf die Vorgehensweise der USA im Kampf gegen den Terror.

So sehr das Vorgehen gegen internationale Terroristen gerechtfertigt ist, um so wichtiger ist es dabei rechtstaatliche Prinzipien zu beachten. Die extralegale Toetung von Terroristen erfuellt diese Anforderung nicht. Dieser Vorgehensweise muessen wir aus Gruenden der Rechtstaatlichkeit entgegen treten. Der Rechtstaat darf sich nicht ueber seine selbst gesetzten Prinzipien hinwegsetzen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Auch sicherheitspolitisch ist dieses Vorgehen zu hinterfragen.
Waehrend in Afghanistan der ISAF-Kommandeur zu Recht den Strategiewechsel - Ziel ist nicht die Toetung der Gegner, sondern der Schutz der Menschen - militaerisch umgesetzt hat, bleiben andernorts die Gruende fuer den Strategiewechsel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus unbeachtet.

Es ist dringend erforderlich, dass die US-Regierung die Praxis der extralegalen Toetungen aufgibt. Der demokratische Rechtstaat verliert mit einer solchen Vorgehensweise an seiner moralischen Ueberlegenheit.

Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus muss ohne Zweifel weiter gefuehrt werden - allerdings im Rahmen des Voelkerrechts und im Rahmen einer sicherheitspolitischen Nachhaltigkeit.

Der Angriff in Somalia erfuellt diese grundlegenden Bedingungen nicht.


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Datum: 17.09.2009 - 04:48 Uhr
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