Weser-Kurier: Kommentar von Jörg Niemeyer zu Verträgen im Fußball
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geben sich die Verantwortlichen des SV Werder gelassen, was die
Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen bei Fußball-Profis
betrifft. Nun kümmern sich Klaus Filbry und Thomas Eichin in Bremen
um die Zusammenstellung einer Mannschaft, um Sponsoren oder
Marketingkonzepte. Für den Juristen Rainer Koch gehören Rechtsfragen
zum Alltag. Wenn im Fall Heinz Müller also der Fachmann in Sorge
gerät, dürfte es dafür gute Gründe geben. Für Nicht-Juristen, zu
denen der Autor auch gehört, stellt sich die Frage: Unterliegt der
Sport und damit der Fußball allgemeinen Gesetzen? Ja, natürlich
gelten Gesetze grundsätzlich für alle - und somit auch für Fußballer.
Aber es sollte für den Sport Ausnahmen geben, wenn ein Gesetz
unsinnig erscheint. Wenn es wirklich so anzuwenden ist wie es das
Mainzer Arbeitsgericht getan hat, sollte über Änderungen nachgedacht
werden. Andernfalls sitzen die Vereine in der Falle. Denn will ein
Verein einen Spieler länger als zwei Jahre behalten, muss er ihn nach
dem Urteil auf Dauer weiter beschäftigen und auch bezahlen. Egal, wie
fit oder wie alt der Spieler ist. Und ungeachtet der Tatsache, dass
ein Fußballer körperlich nur wenige Jahre in der Lage ist, auf
höchstem Niveau zu spielen. Bis zum Übergang in die Rente wäre der
Sportler versorgt, ohne die eigentlich von ihm gewünschte
Gegenleistung auch so lange bringen zu können. Wenn das Mainzer
Urteil in höchster Instanz bestätigt werden sollte, wird es den
Profisport grundlegend verändern. Vereine werden ihre Spieler stets
nach zwei Jahren ziehen lassen, weil sie sie sonst gleich bis zur
Rente auf der Gehaltsliste haben. Und die Aktiven? So lange sie fürs
Geschäft gut sind, ziehen sie wie Vagabunden umher. Ihr Los: alle
zwei Jahre ein anderer Klub.
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Datum: 25.03.2015 - 22:50 Uhr
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