dbb: Tarifabschluss auf Landes- und Kommunalbeamteübertragen - Dauderstädt lehnt "unwürdige Feilscherei" ab
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unmittelbare Zusage der Länder Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz
für eine Übernahme des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten
auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten begrüßt.
Gleichzeitig forderte der dbb Chef alle übrigen Länder auf, die
Einigung zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) ebenfalls zeit- und wirkungsgleich auf ihre Beamten und
Versorgungsempfänger zu übertragen. "Wir brauchen jetzt keine
unwürdige Feilscherei, sondern zügig spürbare Signale der
Wertschätzung. Denn auch die Beamtinnen und Beamten machen Tag für
Tag und rund um die Uhr ihren Job und haben ein Anrecht auf Teilhabe
an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung", machte
Dauderstädt deutlich.
Am 28. März 2015 hatten sich dbb und ver.di mit der TdL auf einen
Tarifkompromiss für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer der Länder geeinigt. Demnach erhalten die Beschäftigten
ab 1. März 2015 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 weitere 2,3 Prozent,
mindestens aber 75 Euro mehr Gehalt. Die monatlichen
Ausbildungsentgelte werden ab 1. März 2015 um einen Festbetrag in
Höhe von 30 Euro und ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag in
Höhe von 30 Euro erhöht.
Unmittelbar nach dem Abschluss der Verhandlungen erklärten Bayern,
Hamburg, und Rheinland-Pfalz, den Tarifabschluss zeit- und
wirkungsgleich auf ihre Landes- und Kommunalbeamten übertragen zu
wollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern tendiert zu einer
wirkungsgleichen Übernahme, hier hatten die Beamtinnen und Beamten
bereits zum 1. Januar 2015 eine Besoldungserhöhung in Höhe von zwei
Prozent erhalten.
Aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen gibt es derzeit noch keine Signale zu einer Übernahme des
TdL-Ergebnisses - noch werde beraten, heißt es. In
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich dbb und
Landesregierung jeweils bereits zu konkreten Gesprächen über die
künftige Beamtenbesoldung und -versorgung auf Grundlage des
vorliegenden Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer verabredet. Auch
im Saarland werden Gespräche zwischen dbb und Landesregierung
angestrebt. Hier geht das Landeshaushaltgesetz aktuell von einer
maximalen Besoldungserhöhung in Höhe von jeweils nur 1,5 Prozent für
2015 und 2016 aus. In Baden-Württemberg sorgten Äußerungen der
Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und SPD für
Verärgerung, die bereits vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen mit
der TdL angekündigt hatten, man werde auch das Tarifergebnis
2015/2016 wieder nur zeitversetzt auf den Beamten- und
Versorgungsbereich des Landes übertragen. In Niedersachsen soll es
entsprechend Verlautbarungen der Landesregierung bei der im
Haushaltsgesetz eingestellten Anhebung der Beamtenbezüge um 2,5
Prozent zum 1. Juni 2015 bleiben. Für den Fall, dass es zu linearen
Abstrichen für die Beamtinnen und Beamten kommen sollte, haben
bereits mehrere dbb Landesbünde, beispielsweise BBW und dbb saar,
Verfassungsklagen angekündigt.
Das Land Hessen bleibt als Nicht-Mitglied der TdL außen vor und
verhandelt eigenständig mit den Gewerkschaften für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes. Nächster
Verhandlungstermin dort ist 14./15. April 2015. In Sachen Übertragung
des angestrebten Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten
hat sich das Land noch nicht konkret geäußert.
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 30.03.2015 - 11:49 Uhr
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