Rheinische Post: Fluch und Segen der Schweigepflicht
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Die ärztliche Schweigepflicht muss in ihrer bestehenden Form erhalten
bleiben. Dennoch ist die aktuelle Debatte um dieses hohe ärztliche
Gut berechtigt. Der Absturz des Germanwings-Flugzeugs und seine
Hintergründe gehen über das bisher Vorstellbare hinaus. Angesichts
dieser Dramatik erscheint es nur folgerichtig, auch
Selbstverständliches in Frage stellen zu dürfen. Die Ärzte sollten
die Debatte zum Anlass nehmen, sich neu zu vergegenwärtigen, was ihre
Schweigepflicht ausmacht. Sie ist eine doppelte Pflicht: In den
allermeisten Fällen zwingt sie die Ärzte unter Strafandrohung, den
Patienten die Informationshoheit über Krankheiten, intime
Geständnisse und Diagnosen zu überlassen. In wenigen Ausnahmefällen
stehen die Mediziner vor der schwierigen Entscheidung, ob das Gehörte
und Diagnostizierte so schwer wiegt, dass die Schweigepflicht nicht
mehr gilt. Das kann bei Kindesmissbrauch, bei Alkoholsucht eines
Busfahrers oder auch bei schweren Infektionskrankheiten der Fall
sein. Insbesondere dann, wenn der Patient in die Gefährdung, die von
ihm ausgeht, keine Einsicht zeigt. Ob ein solcher Fall auch bei
Andreas L. vorlag, muss noch aufgeklärt werden.
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Datum: 30.03.2015 - 20:49 Uhr
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