Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Schweigepflicht-Debatte
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4U9525 im Dunkeln, da wird eine typisch deutsche Debatte eröffnet:
Soll die ärztliche Schweigepflicht gelockert werden, damit mögliche
Wahntäter im Cockpit frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden
können? Wer - wie der CDU-Politiker Dirk Fischer - so fragt,
offenbart Unkenntnis der Rechtslage. Daran ändert auch der Umstand
nichts, dass der Copilot von Flug 4U9525 vor seiner Berufskarriere
als selbstmordgefährdet galt, wie gestern bekanntwurde. Schon heute
haben Ärzte das Recht, ungestraft die Behörden zu informieren, wenn
erhebliche Gefährdungen zu befürchten sind. Das gilt beispielsweise
auch für den Kinderarzt, der blaue Flecken bei einem Patienten
entdeckt und das auf Misshandlung zurückführt. Der Anruf beim
Jugendamt ist gesetzlich gedeckt, erfordert aber Zivilcourage. Die
lässt sich gesetzlich nun einmal nicht erzwingen. Angesichts der
furchtbaren Bilder vom Absturzort und des unendlichen Leids der
Angehörigen sollte sich zunächst die Politik selbst eine
Schweigepflicht auferlegen - zumindest, bis die Fakten auf dem Tisch
liegen.
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Datum: 30.03.2015 - 21:00 Uhr
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