Vergütungsstruktur der Aufsichtsräte hinkt dem professionellen Berufsbild hinterher
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Vergütungsstruktur der Aufsichtsräte hinkt dem professionellen Berufsbild hinterher
Der Gesetzgeber stellt zunehmend strengere Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern. Damit ist der Weg zu einem professionellen Berufsbild "Aufsichtsrat" vorgezeichnet. Beispielsweise muss den Aufsichtsgremien heute mindestens ein sogenannter "Financial Expert" angehören, der herausgehobene Kenntnisse in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung nachweisen kann.
Im Gegensatz zu diesem Bedeutungszuwachs des Aufsichtsratsmandats steht in vielen Unternehmen die wenig professionelle Vergütungspraxis der Kontrolleure. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie "Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2009", die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Unternehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und dem Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München entstanden ist. Für die um die Vergütungsdaten aus dem Jahr 2008 erweiterte Neuauflage wurde die Praxis der Aufsichtsratsvergütung in Unternehmen des deutschen Prime Standards von 2005 bis 2008 ausgewertet.
Die Frage nach der angemessenen Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane bezieht sich nicht alleine auf die Höhe, sondern auch stark auf die Zusammensetzung der Entgelte. So sollte die Höhe der Bezüge deutlicher der getragenen Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang Rechnung tragen, betonen die Autoren Jörn Andreas (IBU), Dr. Marc Steffen Rapp (CEFS) und Dr. Michael Wolff (IBU). Um den gesetzgeberischen Anforderungen und Empfehlungen in der Praxis gerecht zu werden, sei eine Kombination aus festen Vergütungsbestandteilen plus erfolgsorientierten Elementen plus langfristig orientierten Anreizkomponenten empfehlenswert, so die Experten.
Neben der Einbeziehung der aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2008 wurde die Studie, die künftig jährlich erscheinen soll, um einen Exkurs zur Zulässigkeit der aktienkursorientierten Vergütung für Aufsichtsräte erweitert. Der in diesem Abschnitt skizzierte rechtliche Rahmen für die Aufsichtsratsvergütung ermöglicht Unternehmen eine praxisnahe Orientierung, nachdem die Gesetzesgrundlagen für die aktienkursorientierte Vergütung von Vorständen im Rahmen des "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) angepasst wurden.
Über die Studie
Die Untersuchung ist das Ergebnis gemeinsamer Forschungsaktivitäten des Instituts für Unternehmensführung (IBU) der Universität Karlsruhe (TH) und des Centers for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) der Technischen Universität München zum Themenkomplex Corporate Governance. Weitere Informationen zur Studie finden sich unter www.fachverlag-shop.de.
Schwerpunkt
Im Fokus der Analyse stehen die beiden grundsätzlichen Gestaltungsdimensionen der Aufsichtsratsvergütung: Struktur und Höhe der gewährten Bezüge. Durch die erhöhten Offenlegungspflichten und die umfassende Auswertung der Geschäftsberichte konnten erfolgsunabhängige und erfolgsorientierte Vergütungskomponenten ausführlich erfasst und analysiert werden. Berücksichtigung finden u. a. Sitzungsgelder, sonstige Zahlungen (insb. geldwerte Leistungen) sowie kurz- und langfristig erfolgsorientierte Vergütungen. Darüber hinaus wird eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Aufsichtsratsvergütung gegeben ? dieses Jahr mit einem besonderen Schwerpunkt zur Zulässigkeit der aktienkursorientierten Vergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit
Die Studie stellt mit durchschnittlich 335 analysierten Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2008 eine der bisher umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland dar. Dabei werden grundsätzlich die im Prime Standard der Deutschen Börse AG gelisteten deutschen Unternehmen analysiert, so dass die größten börsennotierten Unternehmen erfasst werden; u. a. werden dadurch die Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDax, d. h. der vier wichtigsten Börsenindices in Deutschland, umfassend berücksichtigt.
Ein Inhaltsverzeichnis zum Download finden Sie im Internet unter www.fachverlag-shop.de. Dort kann die vollständige Studie bezogen werden.
Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211.887-14 48
Fax: 0211.887 97-14 48
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de
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Datum: 18.09.2009 - 01:18 Uhr
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