Rheinische Post: Montgomery beklagt "zu laxen Umgang" mitärztlicher Schweigepflicht
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der Debatte um Konsequenzen aus dem Absturz der Germanwings-Maschine
jedes Ansinnen, die ärztliche Schweigepflicht zu lockern,
zurückgewiesen. "Kritische Reflexion ist immer sinnvoll. Wir haben
aber eher Probleme mit einem zu laxen Umgang mit der
Schweigepflicht", sagte Montgomery der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Es gebe "Leichtfertigkeit in
Gesprächen mit Menschen, die Diagnosen nichts angehen". Akten würden
zu oft von Krankenhäusern nach dem Tod eines Menschen herausgegeben,
obwohl die Schweigepflicht über den Tod des Patienten hinausreiche.
"Grundsätzlich ist den Ärzten klar, dass Paragraf 203 des
Strafgesetzbuches ihnen die Offenbarung von Patientendaten verbietet.
Paragraf 34 aber erlaubt und gebietet ihnen, in einem Notstand, wenn
es um die konkrete Abwehr von Gefahr für Leib und Leben geht, sich zu
offenbaren." Auch Arbeitgebern will Montgomery nicht mehr Einblicke
gewähren. "In Deutschland gibt es bislang einen Kontakt zwischen
behandelndem Arzt und Arbeitgeber nur über den dem Patienten
mitgegebenen gelben Arbeitsunfähigkeitsschein. Das halte ich für eine
ausgesprochen kluge Regelung."
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Datum: 07.04.2015 - 00:00 Uhr
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