Urteil: Halteverbote müssen rechtzeitig angekündigt werden

Urteil: Halteverbote müssen rechtzeitig angekündigt werden

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Urteil: Halteverbote müssen rechtzeitig angekündigt werden



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17. September 2009.
Auf Straßenbauarbeiten muss rechtzeitig hingewiesen werden. Autos dürfen nach Auskunft der deutschen Anwaltshotline erst 72 Stunden nach Aufstellen von Halteverbotsschildern abgeschleppt werden. Andernfalls brauchen Autofahrer keine Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs zu bezahlen urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 5 A 59/05).
Im konkreten Fall hatte der Fahrer eines VW Polos sein Fahrzeug in der Nähe eines Krankenhauses abgestellt. Dort musste er sich einer Operation unterziehen. Um den Wagen sollte sich seine Tochter kümmern, die das Fahrzeug auch umparkte. Einen Tag später stellte eine Baufirma Halteverbotsschilder auf. Auf einem Zusatzschild wurde der Beginn von Straßenbauarbeiten für drei Tage später angekündigt. Als der Polo an diesem Tag noch immer in der Straße parkte, versuchte die Polizei erst erfolglos, den Halter zu erreichen und ließ dann den Wagen umsetzen.

Weil Autofahrer keinen Anspruch darauf haben, unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen zu parken, müssen sie zwar regelmäßig nach ihren Fahrzeugen sehen. Aber das auch nicht täglich: Nach der Entscheidung dürfen Autos frühestens 72 Stunden nach dem Aufstellen von Halteverbotsschildern abgeschleppt werden.


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drucken  als PDF  Volkswagen und IG Metall: Der Ton wird schärfer Kaum regionale Preisunterschiede bei Kraftstoffpreisen
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Datum: 18.09.2009 - 12:06 Uhr
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