Stuttgarter Nachrichten: Jagd nach Steuerbetrügern
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kann sich das Amt die detaillierteren Auskünfte bei den jeweiligen
Kreditinstituten holen. Eines aber dürfen sie nicht: "ins Blaue
hinein" ermitteln. Es muss "objektiv nachvollziehbare" Zweifel an der
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben geben. Was besser klingt,
als es ist. Denn für einen Kontoabruf muss kein zwingend konkreter
Anhaltspunkt vorliegen. Er ist auch möglich, wenn "allgemeine
Erfahrungen" ahnen lassen, dass etwas faul ist. Aber auch das ist
wohl im Sinn der ehrlicher Steuerzahlermehrheit.
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Datum: 10.04.2015 - 23:36 Uhr
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