Rheinische Post: Nach Absturz: Koalition bereitet Angehörigen-Entschädigung vor
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auch für Angehörige von Unfallopfern einen Anspruch auf Entschädigung
gesetzlich festschreiben. "Der schreckliche Flugzeugabsturz hat den
Handlungsbedarf deutlich gemacht", sagte der SPD-Rechtsexperte
Johannes Fechner der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Montagausgabe). Die Gespräche zwischen den Fraktionen und mit
Justiz-, Innen- und Sozialministerium sollten nun beschleunigt
werden, so dass bis zur Sommerpause ein Ergebnis vorliege. Es müsse
noch geklärt werden, ob der schon im Koalitionsvertrag fixierte
Anspruch nur ins BGB oder auch ins Opferentschädigungsgesetz oder in
beides integriert wird. Derzeit haben Angehörige von Unfallopfern nur
dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nachweisen können, dass der
Tod ihres Verwandten auch bei ihnen schwere gesundheitliche Schäden
ausgelöst hat. Die Angehörigen der Germanwings-Opfer dürften von der
Gesetzesnovelle noch nicht direkt profitieren, da ein rückwirkendes
Inkrafttreten kaum möglich sei, berichtet die Zeitung.
Regierungskreise erwarten jedoch, dass die Lufthansa die
Entschädigung so handhabe, als gäbe es den Rechtsanspruch bereits.
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Datum: 13.04.2015 - 00:00 Uhr
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