Selfmade Capital: Zehn weitere Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren

Selfmade Capital: Zehn weitere Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren

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Selfmade Capital: Zehn weitere Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html Malte Hartwieg hat dem Amtsgericht München viel Arbeit beschert. Innerhalb von zwei Wochen wurden zehn vorläufige Insolvenzverfahren über Selfmade Capital Gesellschaften eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwischen dem 31. März und 13. April wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über zehn Gesellschaften, die zum Emissionshaus Selfmade Capital von Malte Hartwieg zählen, eröffnet. Betroffen sind:

- Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 3798/14)
- Selfmade Capital Management GmbH (Az.: 1507 IN 2927/14)
- Selfmade Capital Consulting GmbH (Az.: 1507 IN 2929/14)
- Selfmade Capital Asset Management GmbH (Az.: 1507 IN 2929/14)
- Selfmade Capital 9 Renditefonds Private Placement GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1020/15)
- Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1019/15)
- Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1017/15)
- Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1016/15)
- Selfmade Capital 10 Renditefonds GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1022/15)
- Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG (Az.: 1507 IN 1021/15).

Auch für weitere Fondsgesellschaften des Emissionshauses Selfmade Capital wurden in den vergangenen Wochen bereits Insolvenzanträge gestellt, dazu zählen u.a. diverse Emirates-Fonds.

Die betroffenen Anleger müssen in jedem Fall hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes befürchten. Gegen Malte Hartwieg, der neben Selfmade Capital u.a. auch der Inhaber des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) ist, ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft. Bei diversen Fonds der beiden Emissionshäuser ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen und die Anlegergelder sind offenbar in undurchsichtigen Kanälen versickert.

Für die betroffenen Anleger steht viel auf dem Spiel. Daher sollten sie nicht nur die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten, sondern auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Grundlage für die Forderungen kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Vertrieben wurden die Beteiligungen u.a. von dima24. Auch diese Vertriebsplattform gehörte mal zum Hartwieg-Imperium.



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Datum: 15.04.2015 - 10:55 Uhr
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