Ein wichtiger Schritt für die Medienfreiheit / Verlegerverbände zum EU-Verfahren gegen Google
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und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die
Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, wettbewerbsrechtlich gegen
Google vorzugehen. "Heute ist ein guter Tag für die Medienfreiheit in
Europa", sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin. "Es ist höchste
Zeit, dass dem Quasimonopolisten Google die Bevorzugung eigener
Angebote untersagt wird."
Die Kommission hat nach Angaben von BDZV und VDZ das
Marktverhalten von Google in den zurückliegenden Jahren so genau
geprüft wie bisher bei kaum einem anderen Fall. Die Verlegerverbände
seien daher optimistisch, dass es im weiteren Verfahren nach dem nun
laufenden Präzedenzfall zu der erforderlichen Anpassung des
Geschäftsmodells von Google kommen wird.
"Europa kommt mit der Entscheidung der Kommission bei der dringend
notwendigen Sicherung von Suchmaschinenneutralität einen großen
Schritt voran", betonte der Sprecher.
Google bestimme in weiten Teilen, wie Informationen im Internet
genutzt würden. Die marktbeherrschende Suchmaschine stelle die
Ergebnisse aus Sicht der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage aber
nicht neutral dar. Die Entscheidung der Kommission trage dazu bei,
dass freie Verbraucherwahl, fairer Wettbewerb und Pluralität im
Internet gewahrt bleiben.
BDZV und VDZ hatten bereits im Jahr 2009 eine Beschwerde wegen
Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Google an das
Bun-deskartellamt übersandt. In der Folge zog die EU-Kommission den
Fall an sich.
Pressekontakt:
BDZV
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
VDZ
Peter Klotzki
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: p.klotzki@vdz.de
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Datum: 15.04.2015 - 13:33 Uhr
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