Gesetzentwurf der Linksfraktion zum Vergaberecht: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
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Gesetzentwurf der Linksfraktion zum Vergaberecht: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
"Ob es Sinn macht, weitere Anforderungen im Vergaberecht zu verankern muss in der Anhörung des Innenausschusses erörtert werden. Denn: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Wenn der Handwerksmeister über die jetzigen Vorgaben hinaus auch noch nachweisen soll, dass alle von ihnen eingesetzten Waren nach den Mindeststandards der Internationalen Arbeitsorganisation erzeugt wurden, kann dies unter Umständen nur zu Lippenbekenntnissen führen. Denn das kleine Handwerksunternehmen ist oft gar nicht in der Lage nachzuweisen, dass die von ihm eingesetzten Materialien oder Baustoffe diese Mindeststandards erfüllen. Hier sollen bürokratische Hürden errichtet werden, die viele kleine und mittlere Unternehmen endgültig davon abschrecken, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Aber auch viele kleine Kommunen sind gar nicht in der Lage bei der Vergabe von Aufträgen nachzuprüfen ob alle Vorgaben, die die Linksfraktion jetzt ins Vergaberecht schreiben will eingehalten werden. Wir werden in der Anhörung prüfen müssen, was von diesem Gesetzentwurf realitätstauglich ist. Im Übrigen bleibt die Landesregierung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das bereits jetzt geltende hessische Vergabegesetz nicht nur auf dem Papier steht, sondern endlich auch europafest angewandt werden kann."
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Datum: 19.09.2009 - 07:05 Uhr
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