BSB gibt neuen Ratgeber heraus / Baugrundstück - Baugrundrisiko - Erschließung / BSB-Pressemitteilung
ID: 1200072
Hannover e.V. (IfB) hat der Bauherren-Schutzbund e.V. einen neuen
Ratgeber aufgelegt, der zu Baugrundstück, Baugrundrisiko und
Erschließung entscheidende Schritte zur Vorbereitung eines
erfolgreichen Neubaus erklärt.
Kaufinteressenten sollten sich intensiv mit der Beschaffenheit des
Baugrundstücks - das meist von Bauträgern, Investoren und Kommunen
vermarktet wird und seltener von privaten Eigentümern - beschäftigen.
Art, Größe und Lage haben Einfluss darauf, ob das Gebäude zum
Baukonzept passt und persönlichen Wünschen entspricht. Da sich
Abweichungen oft nicht durch planerische oder bauliche Maßnahmen
kompensieren lassen, sollten alle relevanten Details vor dem Kauf
bekannt und baurechtlich geklärt sein.
Auch der Bebauungsplan ist wesentlich. Denn durch das
Baugesetzbuch und die jeweilige Landesbauordnung haben Gemeinden die
Planungshoheit. Aus den für jeden zugänglichen Bebauungsplänen lassen
sich wichtige Fakten für das eigene Grundstück wie maximal bebaubare
Fläche, Abstandsflächen, Geschossanzahl bis hin zu Fassadendetails
ablesen. Oft kommt eine örtliche Gestaltungssatzung hinzu. Ohne
gültigen Bebauungsplan wird nach § 34 Baugesetzbuch verfahren, dann
ist eine kostenpflichtige Bauvoranfrage einzureichen.
Weiterhin gibt der Ratgeber Hinweise zur Erschließung des
Grundstückes. Ist es unerschlossen, muss der technische,
organisatorische und zeitliche Aufwand berücksichtigt werden, der oft
mehrere tausend Euro betragen kann. Öffentliche Erschließung ist
Aufgabe von Bund, Land und Gemeinden, sie umfasst alle baulichen
Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze. Zur privaten Erschließung
gehören alle nötigen Maßnahmen innerhalb des Grundstücks bis zum
Hausanschluss. Zudem muss jedes Grundstück eine geeignete Zufahrt
besitzen. Ist die Anbindung an das öffentliche Straßennetz nicht über
das eigene Grundstück möglich, müssen Nachbarn Wegedienstbarkeiten
gewähren.
Auch zur technischen Erschließung, zu der alle Ver- und
Entsorgungsleitungen gehören, und den Erschließungskosten bietet der
Ratgeber Informationen. So sind Kosten für die öffentliche
Erschließung an die entsprechenden Kommunen, Versorgungsbetriebe und
Netzbetreiber zu entrichten. Deren Höhe ist regional sehr
unterschiedlich, beim Grundstückskauf können sie bereits im Kaufpreis
enthalten sein. Private Erschließungskosten richten sich nach der
Situation auf dem Grundstück.
Als wesentliche Voraussetzung für Grundstückskauf, Planung und Bau
informiert der Ratgeber über Baugrunduntersuchungen. Diese
Untersuchungen sollten im Bau- oder Kaufvertrag mit vereinbart
werden. Zur Sicherheit lassen sich Baugrund- und
Altlastenuntersuchung kombinieren. Kernbohrungen erlauben Aussagen
über Tragfähigkeit und Wasserverhältnisse im Boden.
Daraus lassen sich Empfehlungen für Gründungen und Abdichtungen
ableiten. So erhält der Kaufinteressent alle notwendigen Aussagen.
Der Alteigentümer kommt seiner Verpflichtung nach, über Mängel und
Altlasten zu informieren und diese zu beseitigen. Für
Baugrundgutachten fallen in der Regel je nach Aufwand Kosten zwischen
500 EUR und 2.500 EUR an.
Der Ratgeber weist auch auf die so genannten Lastfälle hin. Diese
beschreiben Einwirkungen des Wassers im Boden auf Bauteile und sind
Grundlage für die Wahl der Baukonstruktion, der Baumaterialien und
der Abdichtung. Dabei spielen Durchlässigkeit und
Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie der höchste jemals gemessene
Grundwasserstand eine Rolle. Zusätzlich kann Grundwasser auf Beton-
und Stahlaggressivität geprüft werden.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 16.04.2015
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
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Datum: 16.04.2015 - 11:38 Uhr
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