DGHS begrüßt Stellungnahme von Strafrechtlern
ID: 1200121
Am 21. April 2015 Thema bei DGHS-Podiumsdiskussion in Berlin
In ihren aktuellen Leitplanken stellt die DGHS ihre Position klar:
1. Die DGHS setzt sich ein für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende. Der sterbewillige Patient muss die Wahlfreiheit für alle zulässigen Formen der Sterbehilfe einschließlich des eigenverantwortlichen Suizids mit Unterstützung anderer behalten.
2. Sterbewillige müssen neutral, objektiv und ergebnisoffen über Alternativen beraten werden können. Ein entsprechendes Beratungsangebot trägt dazu bei, Ängste in Bezug auf Sterben und Tod abzubauen und Suizide zu verhindern.
3. Alle Betroffenen, insbesondere Sterbewillige und Sterbehelfer, brauchen mehr Rechtssicherheit. Um Missbräuchen zu wehren, sind Sorgfaltskriterien und entsprechende Kontrollen unabdingbar. Eine Verschärfung der Gesetzeslage im Strafrecht lehnt die DGHS jedoch ab.
4. Sterbehilfe darf nicht durch berufsrechtliche Verbote erschwert werden.
5. Die fachliche Fortbildung (medizinisch wie psychosozial) für die Betreuung sterbender und sterbewilliger Menschen muss verbessert werden.
6. Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz müssen die Verwendung geeigneter Wirkstoffe für eine Suizidbeihilfe ermöglichen.
7. Palliativ- und Hospizversorgung müssen ausgebaut werden und für jeden unabhängig von Person, Status und finanziellen Möglichkeiten verfügbar sein.
Der Wortlaut der Juristen-Resolution mit den Namen der mehr als 140 Unterzeichner ist unter www.dghs.de als pdf-datei herunterladbar.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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DGHS - Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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Datum: 16.04.2015 - 14:40 Uhr
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