Rheinische Post: Ab 2016 soll Straftätern der Führerschein entzogen werden können

Rheinische Post: Ab 2016 soll Straftätern der Führerschein entzogen werden können

ID: 1200822
(ots) - Für Steuerdelikte, Ladendiebstahl und andere
Vergehen soll den Tätern ab 2016 der Führerschein entzogen werden
können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll Justizminister Heiko
Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, erfuhr die in
Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) aus
Koalitionskreisen. "Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten
Sanktionenkatalog an die Hand zu geben", sagte der stellvertretende
Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Strobl (CDU).
"Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass
ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine
Geldstrafe könnte." Den Richtern soll nach Plänen der großen
Koalition freie Hand gelassen werden, wann sie den Führerscheinentzug
verhängen. Strobl betonte, es sei von der persönlichen Situation des
Täters abhängig, "ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen
Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat" sei.
"Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter
getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des
Einzelfalls vornimmt", sagte Strobl.

KONTEXT

Union und SPD hatten sich bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände
am Donnerstag in Göttingen, darauf verständigt, das Fahrverbot im
Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. "Es gibt zunehmend
Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt
oder die gar kein Vermögen haben", heißt es in dem Beschlusspapier.
Den ersten Aufschlag, Fahrverbote als Sanktionsmöglichkeit
einzuführen hatte vor einem knappen Jahr NRW-Justizminister Thomas
Kutschaty (SPD) gemacht. Er forderte damals ein Fahrverbot für
Steuersünder. "Ich freue mich, dass meine Reformbestrebungen auf
Bundesebene erfolgreich waren", sagte Kutschaty der "Rheinischen


Post". Den Gerichten müsse ein großer Instrumentenkoffer mit
passenden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. "Denn Strafe
muss den Täter da treffen, wo es wehtut. Das ist individuell sehr
verschieden."



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