Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Fall Middelhoff
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und Auftreten haben Thomas Middelhoff im Herbst ein Urteil
eingebrockt, das Fachleute fast durch die Bank als »hart« bezeichnen.
Als das Gericht den früheren Top-Manager zu drei Jahren Haft
verurteilte wegen Untreue in 27, Steuerhinterziehung in drei Fällen
und einem Schaden von 500 000 Euro, war seine exponierte Stellung
ganz sicher kein Vorteil. Middelhoffs rasanter Absturz hatte seinen
dramatischen Tiefpunkt erreicht, als ihn die Richter sofort ins
Gefängnis schickten. Weitere Nackenschläge folgten: Privatinsolvenz,
erfolglose Anträge auf Freilassung, Erkrankung in der Haft. Damit
Middelhoff jetzt zumindest vorläufig freikommen kann, war seine
Prominenz nicht nachteilig. Mit dem Vorwurf des »massiven
Schlafentzugs« traten seine Anwälte eine öffentliche Diskussion los,
wie sie kaum ein anderer Häftling hätte entfachen können. Möglich,
dass das Gericht auch deshalb letztlich ein Stück von seiner Linie
abwich. Mitleid ist im Fall Middelhoff fehl am Platz, Häme aber auch.
Er ist gestraft, hat gebüßt - ob weitere Zeit in Haft hinzukommt,
entscheiden wieder Gerichte.
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Datum: 21.04.2015 - 21:00 Uhr
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