Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht

ID: 120560

Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs ist unzulässig



(firmenpresse) - Die Videoaufzeichnung des gesamten an einem Kontrollpunkt vorbei fließenden Verkehrs ohne konkreten Tatverdacht gegen die gefilmten Personen verstößt gegen die Grundrechte der Verkehrsteilnehmer. Dies hat das Bundesverfassungsgericht betont. Derartige Grundrechtseingriffe müssen nach Mitteilung der D.A.S. durch ein Gesetz abgesichert sein - ein ministerieller Erlass reicht nicht aus.
BVerfG, Az. 2 BvR 941/08

Hintergrundinformation:
Videoaufzeichnungen spielen in der Verkehrsüberwachung eine große Rolle. Mit ihrer Hilfe werden Abstandsverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen nachgewiesen. Es gibt dabei aber ein rechtliches Problem: Jeder von uns hat nach dem Grundgesetz ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das auch Eingriffe in die so genannte informationelle Selbstbestimmung verbietet. Es ist daher grundsätzlich unzulässig, jeden Verkehrsteilnehmer zu filmen, um zufällig Ordnungswidrigkeiten einzelner mit aufzuzeichnen. Der Fall: Ein Autofahrer hatte auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h überschritten. Folge waren drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Geldbuße. Der Verstoß wurde mit einer Videoaufzeichnung nachgewiesen. Der Autofahrer ging vor Gericht. Er wies darauf hin, dass für eine automatisierte Verkehrsaufzeichnung derzeit keine Rechtsgrundlage existiere. Die Klage scheiterte in zwei Instanzen. Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Autofahrer Recht. Die Polizei habe von einer Brücke aus alle vorbeikommenden Fahrer verdeckt gefilmt. Auf den Aufnahmen seien die Autofahrer ohne Weiteres identifizierbar. Dies stelle einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar. Eine Einschränkung dieses Rechts könne nur auf der Grundlage eines Gesetzes stattfinden. Dass die Vorinstanzen dies nicht einmal geprüft, sondern nur auf einen Ministererlass verwiesen hätten, verstoße gegen das Willkürverbot des Art. 3 Grundgesetz. Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge muss nun das Gericht der Vorinstanz noch einmal prüfen, ob es eine andere gesetzliche Grundlage für die Videoaufzeichnung gibt und ob die Aufzeichnung überhaupt als Beweis verwendet werden durfte.


Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Broschüre: Dichtungstechnologie zur nachhaltigen Emissionsreduzierung ADAC-Werkstatt-Test: Immer noch zu wenig Sorgfalt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.09.2009 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 120560
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 272 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z