Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Straßenverkehrsrecht
Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs ist unzulässig
BVerfG, Az. 2 BvR 941/08
Hintergrundinformation:
Videoaufzeichnungen spielen in der Verkehrsüberwachung eine große Rolle. Mit ihrer Hilfe werden Abstandsverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen nachgewiesen. Es gibt dabei aber ein rechtliches Problem: Jeder von uns hat nach dem Grundgesetz ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das auch Eingriffe in die so genannte informationelle Selbstbestimmung verbietet. Es ist daher grundsätzlich unzulässig, jeden Verkehrsteilnehmer zu filmen, um zufällig Ordnungswidrigkeiten einzelner mit aufzuzeichnen. Der Fall: Ein Autofahrer hatte auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h überschritten. Folge waren drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Geldbuße. Der Verstoß wurde mit einer Videoaufzeichnung nachgewiesen. Der Autofahrer ging vor Gericht. Er wies darauf hin, dass für eine automatisierte Verkehrsaufzeichnung derzeit keine Rechtsgrundlage existiere. Die Klage scheiterte in zwei Instanzen. Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Autofahrer Recht. Die Polizei habe von einer Brücke aus alle vorbeikommenden Fahrer verdeckt gefilmt. Auf den Aufnahmen seien die Autofahrer ohne Weiteres identifizierbar. Dies stelle einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar. Eine Einschränkung dieses Rechts könne nur auf der Grundlage eines Gesetzes stattfinden. Dass die Vorinstanzen dies nicht einmal geprüft, sondern nur auf einen Ministererlass verwiesen hätten, verstoße gegen das Willkürverbot des Art. 3 Grundgesetz. Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge muss nun das Gericht der Vorinstanz noch einmal prüfen, ob es eine andere gesetzliche Grundlage für die Videoaufzeichnung gibt und ob die Aufzeichnung überhaupt als Beweis verwendet werden durfte.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.08.2009, Az. 2 BvR 941/08
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Datum: 22.09.2009 - 09:25 Uhr
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