Energiekennwerte in Immobilienanzeigen: Ende derÜbergangsfrist
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Auch für einen beauftragten Immobilienmakler können sich aus einer Nebenpflicht des Maklervertrags Haftungsrisiken ergeben ? nämlich dann, wenn er mögliche Aufklärungspflichten gegenüber seinem Auftraggeber verletzt.
Hilfestellung zur Anwendung der EnEV erhalten Betroffene von spezialisierten Dienstleistern, aus dem Umweltfirmeninformationssystem der IHK-Organisation (www.umfis.de). Die IHK Saarland hält auf ihrer Website (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 65 zudem das aktualisierte Merkblatt ?Novellierte Energieeinsparverordnung - EnEV (W03)? mit weiteren Informationen bereit.
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Datum: 29.04.2015 - 16:34 Uhr
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Saarbrücken
Kategorie:
Energie & Umwelt
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