Zum 1. Mai:
dbb ruft zur Verteidigung des Grundgesetzes auf
ID: 1206587
1. Mai 2015 die Bevölkerung dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerrechte
in Deutschland entschlossen zu verteidigen: "Wir erleben in diesen
Tagen einen massiven Angriff auf das Grundgesetz. Die Bundesregierung
attackiert mit dem geplanten Tarifeinheitsgesetz nicht nur große
Teile der Gewerkschaftsbewegung, sondern die Rechte und Freiheiten
jedes einzelnen Beschäftigten."
"Im Grundgesetz steht die Koalitionsfreiheit. Das bedeutet, dass
jeder Beschäftigte sich seine Gewerkschaft frei auswählen darf",
sagte Dauderstädt. "Aber wie frei ist diese Wahl, wenn ein Großteil
der Gewerkschaften zur Handlungsunfähigkeit verdammt wird, weil man
ihnen den Zugang zum Verhandlungstisch nimmt und ihre Streiks für
illegal erklärt? Dass ein solches Gesetz von der einst stolzen
Arbeiterpartei SPD mit vorgelegt wird, hätte ich nicht für möglich
gehalten."
Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die Bundesregierung den Grundsatz
"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" festschreiben. "Den Zuschnitt eines
Betriebes legen aber im Zweifel die Arbeitgeber fest", so Dauderstädt
weiter. "Damit kann der Arbeitgeber also zukünftig mittels des
Betriebszuschnitts entscheiden, wo er welche Gewerkschaft duldet.
Dass die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände)
das gut findet, überrascht uns nicht. Dass aber auch Teile des DGB
(Deutscher Gewerkschaftsbund) diesen Generalangriff auf die
Arbeitnehmerrechte unterstützen, ist kein gutes Zeichen."
Am 4. Mai 2015 findet im Bundestagsausschuss für Arbeit und
Soziales eine Anhörung zum Tarifeinheitsgesetz statt. Dauderstädt:
"Wir hoffen darauf, dass die Abgeordneten die Absurdität dieses
Vorhabens erkennen und die Regierung stoppen. Ansonsten ist die
Schlappe für die Bundesregierung, wenn wir das Gesetz in Karlsruhe
stoppen lassen, auch eine Schlappe für das Parlament."
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 30.04.2015 - 11:08 Uhr
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