Insolvenzverfahren über Life Performance GmbH

Insolvenzverfahren über Life Performance GmbH

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(firmenpresse) - München, den 29. April 2015: Wie nun bekannt wurde, wurde über das Vermögen der
Life Performance GmbH das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor dem Amtsgericht Lörrach eröffnet (8 IN 2/15). Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.05.2015 unter Beachtung des § 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft aber keineswegs. So hatte die BaFin bereits vor einem Jahr angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr Einlagengeschäft abwickeln und die Anlegergelder zurückzahlen müsse. Hiergegen hatte die Life Performance GmbH zwar Widerspruch eingelegt. Sowohl das Verwaltungs-gericht Frankfurt als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten die Rechtmäßigkeit der Anordnung der BaFin aber bestätigt. Nachdem der Bescheid bestandskräftig wurde, meldete die Gesellschaft in der Folgezeit Insolvenz an.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zum Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Infor-mations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anle-gern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
CLLB Rechtsanwälte,
Liebigstr. 21, 80538 München,
Fon: 089/ 552 999 50,
Fax: 089/552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de



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Datum: 30.04.2015 - 19:01 Uhr
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