Stromdieb ertappt / Angesichts einer winzigen Entnahme kam er mit einem blauen Auge davon (FOTO)
ID: 1207318

(ots) -
Wenn ein Mieter innerhalb einer Wohnanlage vom Nachbarn oder vom
Gemeinschaftsanschluss Strom stiehlt, dann ist das in aller Regel ein
Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Denn es handelt
sich nach Überzeugung der Gerichte um eine erhebliche
Pflichtverletzung innerhalb des Vertragsverhältnisses. Die Störung
des Hausfriedens wird von der Justiz teilweise als so schwerwiegend
betrachtet, dass nicht einmal eine Abmahnung nötig ist. In einem
konkreten Fall bestand der "Stromdiebstahl" darin, dass der
Betroffene mit Hilfe fremder Energie ein bis zwei Mal das Licht in
seinem Kellerabteil eingeschaltet hatte. Es handelte sich um einen
fast nicht zu berechnenden Umfang. Nach Information des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS wäre angesichts dieser höchst geringfügigen
Menge vor einer Kündigung eine Abmahnung nötig gewesen. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 67 S 304/14)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.05.2015 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1207318
Anzahl Zeichen: 1229
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 228 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stromdieb ertappt / Angesichts einer winzigen Entnahme kam er mit einem blauen Auge davon (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 15-05-stromdiebstahl.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).