Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Wiesbaden:

ID: 1208031

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:



(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Wiesbaden - vom 04. Mai 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Dünndarmileus aufgrund vergessenen Bauchtuches nach Laparotomie, LG Wiesbaden, Az.: 3 O 174/14

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund von akuten Schmerzen im rechten Unterbauch in die Behandlung der Beklagten. Es war eine notfallmäßige Laparotomie erforderlich. Postoperativ litt der Kläger nach wie vor unter Schmerzen und Übelkeit. Er begab sich erneut in stationäre Behandlung. Eine CT-Untersuchung ergab einen Dünndarmverschluss. Eine Re-Laparotomie war erforderlich, anlässlich derer festgestellt wurde, dass ein großes Bauchtuch zu dem Dünndarmverschluss geführt hatte, das sodann entfernt wurde.

Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage den Parteien nahegelegt, sich gütlich zu einigen. Nachdem die Beklagtenseite zuvor lediglich bereit gewesen war, eine pauschale Entschädigung von 3.000,- Euro zu akzeptieren, einigten sich die Parteien nunmehr auf richterlichen Vorschlag auf eine Pauschalabgeltung von 15.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ist in einem Arzthaftpflichtprozess die Sach- und Rechtslage eindeutig, so wie hier, ist es in der Regel nicht erforderlich, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen. Mit der vorgeschlagenen Abfindungssumme wird der Kläger für seine erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen angemessen entschädigt, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM fest.


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Datum: 05.05.2015 - 11:20 Uhr
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Kategorie:

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