Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht

Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht

ID: 120893

Auer Witte Thiel: „Mieterhöhung auch bei abweichender Wohnfläche möglich“

München, im September 2009: Bei der Berechnung der Miete ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen – jedenfalls dann, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Diese bereits bekannte Rechtsprechung gilt ausdrücklich auch für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden, über das die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel informiert.



(firmenpresse) - Laut Auer Witte Thiel hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden, ob bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB die vertraglich festgelegte Wohnfläche zu berücksichtigen ist oder die tatsächliche Wohnfläche, welche in diesem Fall zum Nachteil des Mieters eine geringere Größe aufweist.

Konkret geht es, so Auer Witte Thiel, um eine Klage gegen eine Mieterin in Hamburg: In dem Mietvertrag ist nach Informationen von Auer Witte Thiel die Fläche der Wohnung mit 55,75 Quadratmeter angegeben, wohingegen die tatsächliche Wohnfläche nur 51,03 Quadratmeter beträgt. Die Vermieterin als Klägerin hat nun von der Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangt – die Miete soll von 360,47 Euro auf 432,56 Euro steigen, entsprechend 7,76 Euro je Quadratmeter. Bei der Mieterhöhung legte die Klägerin die im Mietvertrag festgelegte Wohnfläche von 55,75 Quadratmeter fest. Um ihre Mieterhöhung durchzusetzen, hat die Vermieterin Klage beim Amtsgericht Hamburg eingereicht – der Klage wurde stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung der beklagten Mieterin wurde zurückgewiesen. Wie die Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel mitteilen, hatte auch die Revision der Mieterin vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich in einem Urteil vom 8. Juli 2009 entschieden, dass bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die tatsächliche Wohnfläche zugrunde gelegt werden muss, jedenfalls wenn die Abweichung der Fläche nicht mehr als 10 Prozent beträgt, so informiert Auer Witte Thiel. Der BGH betont nach Information von Auer Witte Thiel, dass bei weniger als 10 Prozent Abweichung die Verbindlichkeit von Wohnflächenvereinbarungen innerhalb einer Toleranzgrenze liegt – das gilt ausdrücklich nicht nur für die allgemeine Festlegung der Miete, sondern auch für Mieterhöhungen, stellt Auer Witte Thiel fest.

Nach Meinung von Auer Witte Thiel begründet der BGH sein Urteil genauer damit, dass die vertragliche Festlegung einer größeren als der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche keine Vereinbarung ist, welche zum Nachteil des Mieters von den Bestimmungen der §§ 557, 558 BGB über Mieterhöhungen abweicht und deshalb gemäß 557 Abs. 4 bzw. § 558 Abs. 6 BGB unwirksam wäre. Diese im Gesetz genannten Schutzvorschriften gelten, so Auer Witte Thiel, nur für solche Abreden, welche die formellen oder materiellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verändern. Alleine mit einer vertraglichen Festlegung auf eine bestimmte Wohnfläche haben Mieter und Vermieter aber keine solche Vereinbarung getroffen, betont Auer Witte Thiel. Erst bei Überschreitung der Flächenabweichung von 10 Prozent ist es dem Vertragspartner, der sich im Nachteil befindet, also entweder Mieter oder Vermieter, nicht mehr zumutbar sich an die Vereinbarung im Mietvertrag zu halten.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Auer Witte Thiel ist eine wirtschafts- und presserechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen ist im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten im Bereich Miet-, Immobilien- und Bauchrecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in München.



Leseranfragen:

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Andreas Thiel
Bayerstraße 27
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de



drucken  als PDF  England, Österreich, Polen: „Willkommen im Leben“ nicht als Marke eintragungsfähig
Bereitgestellt von Benutzer: presseawt
Datum: 22.09.2009 - 20:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 120893
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.09.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 434 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel: Wichtiges BGH-Urteil zum Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Auer Witte Thiel informiert - Videoüberwachung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich erlaubt ...
München ? Oktober 2013: Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft Teile des Gemeinschaftseigentums videoüberwachen? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel zum Urteil: Es kommt auf die Umstände an, ist aber prinzipiell rechtens. Weitere Informationen werden auf dies

Auer Witte Thiel: Abtretungsvorrang bleibt auch bei Arbeitgeberwechsel wirksam ...
Gehaltsabtretungen gelten auch dann, wenn ein Schuldner seinen Arbeitgeber im Insolvenzverfahren wechselt oder das Dienstverhältnis erst während des Verfahrens eingeht. Entsprechend informiert Auer Witte Thiel über ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche

Auer Witte Thiel: Meinung der Mehrheit entscheidet über Rauchmelder-Installation ...
München ? September 2013: Mit der Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen beschließen darf oder ob dies einen Eingriff ins Sondereigentum der Bewohner darstellt, befasste sich jüngst der Bundesgerichtshof. Auer Witte Thiel schildert die Mein


Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte


England, Österreich, Polen: ...
Berlin/London (trem): Die europäische Integration machts möglich und der Europäische Gerichtshof bestätigt es ebenso wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die von den Mitgliedsstaaten erlassenen Insolvenzordnungen genießen mit ihren Folgen auf die private oder unternehmerische Insolvenz grund

Telefonische Rechtsberatung wird immer beliebter ...
Hamburg, den 21.09.2009 - Die telefonische Rechtsberatung wird immer beliebter. Musste man für einen Rechtsrat früher zeitaufwändig einen Anwalt aufsuchen und dafür Kosten von bis zu 226,10 € inkl. MwSt. für eine Erstberatung in Kauf nehmen, so reicht heute der bequeme Griff zum Telefonhör

Rechtsanwalt Dippoldiswalde – RA Horrion: Neulackierung eines Gebrauchtwagens ist kein Mangel! ...
Rechtsgrundsatz BGH Urteil vom 20.Mai 2009, Az. VIII ZR 191/07:Wenn ein Gebrauchtfahrzeug vor dem Verkauf mit einer Neulackierung versehen wurde, um es technisch und optisch in einen tadellosen Zustand zu versetzen, kann der Käufer nicht rügen, der Kaufsache fehle die für den Gebrauch übliche Be

Rechtsanwalt Dresden – RA Horrion: Abmahnung behält Warnfunktion trotz Formfehler ...
Rechtsgrundsatz Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.Februar 2009, Az 2 AZR 603/07: Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht, ohne vorher die nach Tarifvertrag vorgeschriebene Anhörung des Arbeitnehmers durchgeführt zu haben, so behält diese formell mangelhafte Abmahnung ihre Warnfunktion. D


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z