Ein Jahr Energieeinsparverordnung: Jeder fünfte Hauseigentümer kennt nicht die Vorgaben für effizientes Heizen
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Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an
energieeffiziente Heizungen. Dies ergibt eine aktuelle forsa-Umfrage,
die im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas durchgeführt wurde.
Die novellierte Energieeinsparverordnung ist am 1. Mai 2014 in Kraft
getreten. Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen
demnach ab 2015 ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und
Brennwertkessel sind ausgenommen.
"Bei einer anstehenden Heizungsmodernisierung ist Flüssiggas vor
allem überall dort ideal, wo es kein Erdgasnetz gibt und dennoch mit
Gas geheizt und gekocht werden soll, zum Beispiel im ländlichen
Raum", erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes
Flüssiggas (DVFG). Flüssiggas lasse sich mit allen modernen
Heizsystemen kombinieren - auch mit erneuerbaren Energien wie etwa
der Solarthermie oder der Photovoltaik.
Ökologisch gesehen hat der Energieträger einen enormen Pluspunkt:
Flüssiggas verbrennt mit deutlich verringerten Feinstaub- und
Stickstoffoxidwerten und kann so zur Verbesserung der Luftqualität
beitragen.
Die Investitionskosten für eine Flüssiggas-Heizung und die
laufenden Betriebskosten sind jederzeit wettbewerbsfähig, gerade auch
im Vergleich zu Öl- und Pelletsystemen oder Wärmepumpen.
Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan,
Butan und deren Gemischen und wird unter geringem Druck flüssig. Der
Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Flüssiggas
wird als Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in
der Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Ursula Megies
Tel.: 030 / 29 36 71 - 19
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V
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Datum: 08.05.2015 - 10:30 Uhr
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