Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen
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Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen
Bei fast allen Scheidungen (96 %) im Jahr 2013, bei denen gemeinschaftliche minderjährige Kinder betroffen waren, blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen (63 425 Verfahren), da weder Vater noch Mutter einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht nach § 1671 Absatz1 Bürgerliches Gesetzbuch gestellt hatten.
In 2 808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der Verfahren (2 065) auf die Mutter. Nicht erfasst sind dabei Eheverfahren, in denen zunächst eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung beantragt, dieser Antrag dann aber vor der Entscheidung wieder zurückgezogen wurde.
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Datum: 12.05.2015 - 13:15 Uhr
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