Hohes Verbraucherschutzniveau bei Fluggastrechten muss erhalten bleiben
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auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des bestehenden
Verbraucherschutzniveaus im Bereich der Fluggastrechte einzusetzen -
so wie es bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formuliert
wurde. Es muss gewährleistetet sein, dass dem Verbraucher weiterhin
finanzielle Entschädigungen ab einer Verspätung von drei Stunden
zustehen und er im Verspätungsfall ausreichend informiert wird.
Hintergrund: Viele Zahlungen, die Flugreisenden heute bei
Verspätungen oder Annullierungen zustehen, könnten bald der
Vergangenheit angehören. Am 10. Juni 2015 stehen im
EU-Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Wenn
die geplante Neuregelung verabschiedet wird, verlieren Verbraucher
einen Großteil der heute bestehenden Ansprüche. Deutschlands Stimme
im Ministerrat kann helfen, dies zu verhindern.
Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung
Ausgleichszahlungen leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab
fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss - je nach Länge der
Flugstrecke. Bei "unerwarteten Flugsicherheitsmängeln" können sich
die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht
befreien, vor allem bei vielen technischen Defekten. Diese gelten
derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund.
Beim Treffen am 10. Juni entscheidet der Rat, wie er sich im
entscheidenden Trilog im Herbst positionieren wird - und hier zählt
die Stimme Deutschlands.
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Datum: 13.05.2015 - 13:30 Uhr
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