Verfassungsbeschwerde gegen neue Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon erfolglos
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Verfassungsbeschwerde gegen neue Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon erfolglos
Nach dem Vortrag des Beschwerdeführers war jedenfalls kein verfassungsrechtlicher Bedarf für einen solchen Vorbehalt erkennbar, denn die europäische Integration ist verfassungskonform realisierbar. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits mit Urteil vom 30. Juni 2009 (2 BvE 2/08 u.a) entschieden (vgl. Pressemitteilung Nr. 72/2009 vom 30. Juni 2009). Soweit der Beschwerdeführer die Begleitgesetze angreift, war die Verfassungsbeschwerde auch deshalb nicht zulässig, weil zum Zeitpunkt ihrer Einlegung mangels Zustimmung des Bundesrates noch kein ordnungsgemäß zustandegekommenes Gesetz vorlag.
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Datum: 23.09.2009 - 20:06 Uhr
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