Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer. Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur

Erfolg für gewerblichen Darlehensnehmer. Bank erstattet Bearbeitungsgebühren für einen Kredit zur Finanzierung einer gewerblichen Tätigkeit nach Klage

ID: 1213212

München, 18.05.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, hat die Postbank Köln nach Klageerhebung durch die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die vom Kläger bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet, nachdem sie sich außergerichtlich noch darauf berufen hat, es würde sich vorliegend um einen „Business-Kredit für gewerbliche / selbständig berufliche Zwecke“ handeln, bei der eine Rückerstattungspflicht nicht bestünde.



(firmenpresse) - Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht jedoch aufgrund der diversen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die klauselmäßige Vereinbarung von „Bearbeitungsgebühren“ auch gegenüber unternehmerisch Tätigen bzw. gewerblichen Darlehensnehmern unwirksam ist.

„Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB mit der Ergänzung des § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Wir haben deshalb unserem Mandanten geraten, eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.“

Nachdem die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte am 16.04.2015 Klage gegen die Deutsche Postbank AG erhoben hat, wurde mit Wertstellung 14.05.2015 die geltend gemachte Hauptforderung nebst Zinsen erstattet.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: +49-089-552 999 50, Fax.:+49-089-552 999 90, mail: kanzlei(at)cllb.de web: http://www.cllb.de



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Datum: 18.05.2015 - 13:59 Uhr
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