NOZ: Nachricht zu Dieter Nuhr
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Stuttgarter Landgericht gibt Klage des Komikers gegen seinen
Kritiker Toka nur zum Teil statt
Osnabrück/Stuttgart.- Dieter Nuhr muss es sich gefallen lassen,
wegen seiner Islam-Kritik als "Hassprediger" bezeichnet zu werden.
Vor dem Stuttgarter Landgericht scheiterte der Komiker laut einem
Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit dem Versuch, dem Muslim
Erhat Toka eine solche öffentliche Einschätzung verbieten zu lassen.
Vor der 17. Zivilkammer wollten Nuhrs Anwälte eine Abmahnung und
Unterlassungserklärung durchsetzen, deren Annahme Toka zuvor
verweigert hatte. In Anspielung auf die Freiheit der Kunst, die Nuhr
für seine Religionskritik in Anspruch nimmt, hatte sich Toka unter
anderem mit dem Argument gewehrt, der Begriff "Hassprediger" sei nur
als Satire zu verstehen.
Die Anwälte des Bühnen- und Fernsehstars begründeten die Aufnahme
des Rechtsstreits gegenüber der NOZ damit, dass die Bezeichnung
"Hassprediger" Rechte ihres Mandanten ebenso verletze wie eine
Abbildung Nuhrs, die der türkischstämmige Unternehmer im Internet
verwendet habe, um Stimmung gegen den Komiker zu machen.
Das Gericht folgte der Argumentation insoweit, dass Toka unter
Androhung eines Ordnungsgeldes die Verwendung des Porträtfotos zu
unterlassen habe, das er in ein Verbotsschild montiert hatte. Den
Begriff "Hassprediger" beanstandete die Kammer indes nicht und wies
die Klage in diesem Punkt ab. Beide Parteien müssen sich die Kosten
des Verfahrens teilen (Nuhr: 47 Prozent, Toka: 53 Prozent).
Toka hatte im Herbst vergangenen Jahres bundesweit Aufsehen
erregt, weil er Nuhr Hetze und die Beschimpfung von
Religionsgemeinschaften vorgeworfen und ihn angezeigt hatte. Als
Beleg diente ein bei Youtube verfügbarer Clip, der antiislamische
Passagen aus Nuhrs Programmen aneinender reiht. Gleichzeitig hatte
Toka zu einer Demonstration am Rande eines Gastspiels des
preisgekrönten Künstlers in Osnabrück aufgerufen. Der Fall löste eine
breite gesellschaftliche Debatte über Satire, die Freiheit der Kunst
und den Islam aus.
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Datum: 19.05.2015 - 13:28 Uhr
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