Berliner Zeitung: Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz
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Berufsgewerkschaften setzen auf Kosten der Mehrheit hohe Zuschläge
durch. Dahinter steckt die Vorstellung, dass es einen festgelegten
Betrag gibt, der unter der Belegschaft verteilt werden kann. Doch das
stimmt nicht. Gewerkschaften können mehr oder weniger für
Beschäftigte durchsetzen. Und der Staat und die Gesellschaft können
mehr oder weniger Geld für den Verkehrssektor, für Krankenhäuser oder
auch für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.
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Datum: 21.05.2015 - 17:42 Uhr
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