Kaum Durchblick bei der Maut in Europa / Urlauber können trotz bester Absichten in Mautfallen tappen
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meisten europäischen Ländern eine Maut bezahlen. Die Regelungen dazu
sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Die Folge für
Reisende: Auch wer nach bestem Wissen und Gewissen bezahlt, wird oft
noch zur Kasse gebeten, da sein Fahrzeug beispielsweise in eine
andere Kategorie fällt. Der ADAC hat einige komplizierte Regeln
zusammengefasst.
Frankreich: Fahrzeuge werden entsprechend ihrer Höhe in
verschiedene Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate
von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und
Dachboxen zählen dagegen nicht. Allerdings kann es an den
elektronischen Zahlstellen zu falschen Höhenmessungen kommen, zum
Beispiel bei Wohnmobilen mit Dachgepäck. Dadurch wird das Fahrzeug in
eine höhere und somit teurere Kategorie eingestuft. Deshalb empfiehlt
der ADAC, die Kategorie sofort zu überprüfen und im Zweifelsfall über
die Gegensprechanlage Mautpersonal zu rufen, um den Fehler zu klären.
Sollte dies wegen Sprachschwierigkeiten nicht gelingen, können
Reisende die Quittung und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der
Autobahnbetreibergesellschaft einreichen, um die fehlerhafte Buchung
zu reklamieren.
Slowenien: Eine mautfreie Fahrt durch Slowenien ist praktisch
unmöglich. Die freien Routen werden oft durch mobile Straßensperren
unterbrochen, die die Reisenden auf vignettenpflichtige Strecken
umleiten.
Zweispurige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5
Tonnen und mit einer Höhe von mehr als 1,3 Metern (gemessen an der
Vorderachse) fallen in die neue Kategorie 2B. Während ein Fahrer für
einen Pkw unter 1,3 Meter Höhe (Kategorie 2A) 30 Euro für eine
Monatsvignette zahlt, fallen beispielsweise für den Fahrer eines VW
T5 Multivan in der Kategorie 2B 60 Euro für eine Monatsvignette an.
Wohnmobile gehören dagegen wie normale Pkw in die Kategorie 2A,
für die weniger Maut verlangt wird. Da für Urlauber oft nicht
ersichtlich ist, in welche Kategorie das eigene Fahrzeug fällt, rät
der ADAC, sich vorab über die Einteilung zu informieren.
Polen: Autobahnen sind generell für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Gespanne mit Zugfahrzeug und Caravan müssen, wie alle Fahrzeuge mit
mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auch auf Schnell- und
Bundesstraßen eine Maut entrichten. Außerdem müssen die Fahrzeuge
dieser Kategorie mit einem Transponder ausgestattet sein. Wer im
Urlaub Fahrten mit dem Zugfahrzeug macht und den Caravan auf dem
Campingplatz lässt, sollte den Transponder deaktivieren. Sonst zahlt
man doppelt. Eventuell anfallende Mautgebühren für den Pkw können an
den Mautstationen in bar beglichen werden.
Portugal: Die Autobahnen in Portugal sind überwiegend
gebührenpflichtig. Da auf den meisten Strecken nur elektronisch
bezahlt werden kann, benötigen die Fahrzeuge einen Transponder.
Allerdings gibt es auch vor Ort Mietwagen, die nicht über einen
solchen verfügen. Bei Fahrzeugen ohne Transponder wird das
Kennzeichen zunächst gespeichert, bis die Gebühr in einer Postfiliale
bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten
Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer bereits vorher wieder
Richtung Heimat reist, hat dann keine Möglichkeit, die Gebühren
ordnungsgemäß zu begleichen. Der ADAC empfiehlt deshalb, bei der
Fahrzeugübergabe einen Wagen mit Transponder zu verlangen.
Ungarn: Für Wohnmobile und Kleinbusse wurde die neue
Vignettenkategorie D2 eingeführt. Sie fallen nicht mehr wie bisher in
die Kategorie D1, die für Pkw gilt. Der Preis für eine Jahresvignette
ist bei beiden Kategorien gleich, Unterschiede gibt es allerdings bei
den Kurzzeitversionen. Hier zahlen die Fahrer von Wohnmobilen und
Kleinbussen mit mehr als sieben Sitzen nun ungefähr das Doppelte. Für
eine 10-Tagesvignette fallen umgerechnet 18,70 Euro statt bisher 9,40
Euro an. Eine Monatsvignette kostet 30 Euro in der Kategorie D2,
dagegen nur 15 Euro in der Kategorie D1. Der Preis für die
Jahresvignette beträgt für alle Fahrzeuge 135 Euro.
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Datum: 22.05.2015 - 12:21 Uhr
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