Schiewerling: Tarifeinheit und Solidarität in den Betrieben stärken
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Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Tarifeinheit verabschiedet. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Mit dem Gesetz verfolgen wir als Union das Ziel, die Tarifeinheit
und die innerbetriebliche Solidarität zu stärken. Das Gesetz zur
Tarifeinheit verankert den vom Bundesarbeitsgericht 2010 aufgegebenen
Grundsatz 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag'. Für den Fall, dass sich
mehrere Tarifverträge zeitlich, räumlich und im Hinblick auf die
Beschäftigten überschneiden, gilt nur der Tarifvertrag mit den
meisten Mitgliedern im Betrieb. Bei Streitigkeiten zwischen
konkurrierenden Gewerkschaften im Betrieb setzt das Gesetz stärkere
Anreize für eine friedliche Lösung.
Das Tarifeinheitsgesetz bewegt sich in einem Spannungsfeld. Auf
der einen Seite steht der Artikel 9 Absatz 3 unserer Verfassung: Die
Tarifautonomie und das Recht von Arbeitnehmern, Gewerkschaften zu
bilden und Tarifverträge zu erkämpfen. Auf der anderen Seite gibt es
aber etwas, das nicht gesetzlich festgeschrieben ist, das sich aber
in der Unternehmenskultur in Deutschland eingebürgert und uns zu
hohem Wohlstand geführt hat: den Betriebsfrieden. Das hat dazu
geführt, dass Deutschland bis heute weltweit eines der Länder ist, in
denen am wenigsten gestreikt wird.
Daher setzt das Gesetz auf die Verständigung der Gewerkschaften
untereinander. Das Streikrecht wird durch das Gesetz nicht
beeinträchtigt. Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen, mit
denen ein eigenständiger Tarifvertrag erkämpft werden soll, der sich
möglicherweise mit einem anderen überschneidet, werden im Einzelfall
weiterhin die Arbeitsgerichte entscheiden."
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Datum: 22.05.2015 - 12:54 Uhr
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